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regelmässig sofort entschieden werden können. Die Zahl der
Rechtsfragen, welche für den Strafrechtspraktiker in Betracht
kommen, ist im Verhältniss zu derjenigen, mit welcher sich der
Civilrichter zu befassen hat, eine geringe. Das zeigt schon eine
oberflächliche Vergleichung zwischen der Zahl der vorhandenen
strafrechtlichen und der civilrechtlichen Satzungen, ein Vergleich,
welcher nach der Herstellung des Bürgerlichen Gesetzbuchs leicht
anzustellen ist. Dazu kommt, dass die einzelnen Straffälle ein-
ander sehr viel mehr gleichen, als die Civilprozesse, und dass die
Zahl der am häufigsten vorkommenden und daher die Straf-
gerichte hauptsächlich beschäftigenden Delikte nur eine beschränkte
ist. Im Civilverfahren herrscht dagegen die grösste Mannigfaltig-
keit, und überwiegen viel öfter die reinen Rechtsfragen. Im Straf-
prozess bildet die That den Ausgangspunkt, und handelt es sich
darum, festzustellen, ob der Angeklagte diese, ihm zur Last ge-
legte That begangen hat. Im Civilprozess bildet hingegen der
Klageanspruch die Grundlage, und ist es von vornherein in vielen
Fällen schon zweifelhaft, auf welche Thatumstände es überhaupt
ankommt. Dies lässt sich häufig erst auf Grund eingehender
Erwägung von Rechtsfragen bestimmen.
So sehr es sich nun mit Rücksicht auf den Eindruck der
mündlichen Verhandlung empfehlen mag, über thatsächliche Ver-
hältnisse sofort nach der Verhandlung zu entscheiden, und so gut
sich diese Einrichtung in dem Strafprozess bewährt hat, so wenig
empfiehlt sich dies in einem die Mündlichkeit des Verfahrens zu
voller Geltung kommen lassenden Civilprozess. Es herrscht denn
auch unter den Anhängern und Gegnern der sofortigen Ent-
scheidung kein Zweifel darüber, dass abgesehen von ganz einfach
und klar liegenden Sachen ein Civilgericht, welches unbefangen
in die Verhandlung eingetreten ist und keine genaue Kenntniss
der Akten besitzt, nicht unmittelbar nach der Verhandlung ent-
scheiden kann. Wenn bei der Berathung der Civilprozessordnung
der Vorschlag einiger eifriger Anhänger des Mündlichkeitsprinzips