Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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Ausübung des richterlichen Fragerechts in der mündlichen Ver- 
handlung noch Nova auftreten, Eide zugeschoben und Erklärungen 
abgegeben werden, deren Bedeutung auch bei gründlicher Vor- 
bereitung nicht sofort übersehen werden kann und welche auf ein 
unbefangenes Gericht ganz anders wirken werden, als auf ein 
Gericht, welches sich schon vor der Verhandlung über seine An- 
sicht klar geworden ist. 
Freilich besteht auch hier eine Wechselwirkung zwischen dem 
Referat und dem Verhalten der Parteivertreter. Die letzteren 
werden naturgemäss Rücksicht nehmen auf das Gericht. Die 
Thatsache, dass bereits auf Grundlage der Schriftsätze ein Votum 
des Referenten vorliegt, ist ihnen bekannt, und sie kennen auch 
die Bedeutung der Stellung des Referenten im Kolleg. Sie 
werden daher von selbst dazu kommen, die Schriftsätze möglichst 
vollständig zu machen, dafür aber dem mündlichen Vortrag nicht 
diejenige Sorgfalt beilegen, welche sie anwenden würden, wenn 
sie ein Gericht vor sich hätten, welches noch ganz ohne Kenntniss 
der Sache ist. 
Dadurch verliert die mündliche Verhandlung, welche über- 
haupt bei vielen Gerichten viel zu wünschen übrig lässt, den 
grössten Theil ihrer Bedeutung. Das rasche „Herunterleiern“ 
der Schriftsätze ist eine Eigenschaft, welche heute ebensowenig 
aus den Sitzungssälen unserer Gerichte verschwunden ist, wie sie 
es zur Zeit der WAcH’schen Ennquöte war. Es wäre von Interesse, . 
hierüber heute eine neue Untersuchung anzustellen. Dieselbe 
würde vermuthlich ergeben, dass wir in der Kunst der münd- 
lichen Verhandlung heute nicht viel weiter gekommen sind als 
vor 15 Jahren. Wenn man damals von der Nothwendigkeit 
einer Erziehung und Schulung der Rechtsanwälte gesprochen hat, 
so ist jetzt von den Wirkungen einer solchen Schulung nicht viel 
zu verspüren. Wo die Ursache dieser Verhältnisse liegt, ist 
schwer zu sagen. Das natürliche Hängen am Gewohnten, welches 
sich von Generation zu Generation vererbt, und die Ueberlastung
	        
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