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cäble, et qu’il soit mis fin A ces mesures, ou que l’on en repare
les cons@quences, aussitöt que permettra la cessation des hosti-
lites“,
Die unterseeischen Kabel sind einerseits ein äusserst wich-
tiges Mittel des allgemeinen friedlichen Verkehrs, und nach Mass-
gabe dieses Gesichtspunktes wird sich die anfangs, als die ersten
derartigen Kabel gelegt waren, auch aufgestellte Ansicht ver-
treten lassen, dass diese Kabel für unverletzlich zu erklären
seien®, andererseits aber sind die Kabel auch ein höchst wich-
tiges Kriegsinstrument, da durch sie Befehle und Nachrichten an
die entferntesten Punkte übermittelt werden und namentlich die
Kriegsschiffe durch Benutzung der Kabel eine ganz andere und
stärkere Verwendbarkeit erlangen, und wiederum ebenfalls durch
solche Benutzung Handelsschiffe sich den Verfolgungen feind-
licher Kriegsschiffe entziehen können. Nach dieser letzteren Be-
trachtung aber werden die kriegführenden Theile, wenn sie nicht
den Verkehr der betreffenden Kabel in ihre Gewalt bekommen und
demnach überwachen können, danach trachten, die unterseeischen
Kabel zeitweilig unbrauchbar zu machen, falls deren Benutzung
durch andere Staaten ihnen nachtheilig erscheint.
Indess sind folgende drei Fälle einfach zu beantworten und
daher auch in der Litteratur übereinstimmend beantwortet worden:
1. Das Kabel verbindet zwei Punkte, welche der Territorial-
hoheit eines der kriegführenden Theile unterstellt sind.
2. Das Kabel verbindet das Territorium eines der krieg-
führenden Theile mit dem Territorium des Feindes.
In beiden Fällen ist die Aufhebung der Kommunikation jedem
der kriegführenden Theile gestattet entweder kraft der eigenen
Territorialhoheit oder kraft des Rechtes der Occupatio an allen
® Diese allgemeine Unverletzlichkeit würde aber, wie in den Verhand-
lungen des Instituts hervorgehoben wurde, sehr schwierige Ueberwachungs-
massregeln in Kriegszeiten nöthig machen; man ist also davon zurück-
gekommen.