Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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keit*, „Zuständigkeitsvereinbarung“), „Publikationstermin“ („Ver- 
kündungstermin“ wird selten gebraucht) u. s. w. 
Im Allgemeinen ist die Justizgesetzgebung von 1879 noch 
ziemlich vorsichtig gewesen in der Bildung neuer deutscher Worte, 
sie hat eine ganze Anzahl althergebrachter Kunstausdrücke (z.B. 
Intervention, Legitimation, Regress u. A.) geschont. Dagegen 
ist unser neues Recht mit einer solchen Strenge gegen die fremd- 
sprachlichen Worte vorgegangen, dass sich eine ganze Reihe von 
Fällen ergeben wird, in denen die deutschen Wortbildungen ihrer 
praktischen Anwendung in der lebendigen Sprache widerstreben 
werden. Danach ist zu befürchten, dass wir auf lange Zeit 
hinaus ein doppelte Terminologie haben werden, eine gesetzliche 
und eine im Verkehr (besonders im mündlichen) der Rechts- 
kundigen übliche. 
Das Bürgerliche Gesetzbuch hat beispielsweise die Cession 
durch das ja auch schon früher angewendete Wort „Abtretung* 
ersetzt, was an sich gewiss eine gute Wortbildung ist, die über- 
dies auch ohne Weiteres verständlich ist. Damit mussten aber 
folgerichtig auch die Ausdrücke Cedent und Üessionar fallen. 
Und für diese bequemen und überdies ganz allgemein gebräuch- 
lichen, echt technischen Ausdrücke giebt es keinen Ersatz. 
Denn der „bisherige Gläubiger“ und der „neue Gläubiger“ sind 
keine Kunstausdrücke, sondern Umschreibungen, Definitionen der 
bisherigen Worte und überdies ganz farblos. Die Rechtslehre 
und das Verkehrsinteresse (z. B. in Urkunden) verlangen aber 
übereinstimmend gebieterisch bestimmte, knappe, technische 
Ausdrücke. Die lateinischen Worte werden ohne Zweifel bei 
Juristen und im Publikum gang und gäbe bleiben. Die Adoption 
ist, wie ja auch theilweise schon im Preussischen Landrecht, 
durch „Annahme an Kindesstatt“ ersetzt. Gewiss eine gute — 
Uebersetzung, die zwar an Stele eines Wortes deren drei setzt; 
indessen doch auch allgemein verständlich ist, obgleich das Wort 
„Adoption® so allgemein bekannt ist, dass es ebenfalls als
	        
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