— 4356 —
Sicherheitsakte) bestätigt, welche Schweden inkl. Finnland eine
beschränkt monarchische Verfassung gewährt und die gesetz-
gebende Gewalt dem Monarchen in Uebereinstimmung mit den
vier Reichsständen, im Reichstag vereinigt, übertragen hatten.
Diese Konstitution war es, welche im Jahre 1809 auf dem Reichs-
tag in Borgo — auf kaiserlichen Befehl durch die Stände ge-
wählt und durch ihn persönlich eröffnet und geschlossen — von
beiden Seiten feierlich bekräftigt und für den Kaiser und seine
Nachfolger verbindlich erklärt wurde. Vollständig erwiesen
wird dies:
1. Durch den Text der Versicherungsakte v. 15. (27.) März
1809, eigenhändig von Alexander I. unterzeichnet, welche „die
Religion und Grundgesetze des Landes sammt den Privilegien
und Rechten, welche ein jeder Stand im erwähnten Grossfürsten-
thum für sich und alle dessen Einwohner überhaupt, sowohl hohe
als geringe, gemäss der Konstitution genossen haben, unverrückt
in ihrer vollen Kraft zu bewahren“ gelobt und die zugleich bestätigt
wird durch die bei der Eröffnung des Landtages am folgenden
Tag vom Kaiser buchstäblich gesprochenen Worte: „J’ai promis
de maintenir votre Üonstitution, vos lois fondamentales; votre
reunion ici vous garantit ma promesse“, welcher Ausdruck in
anderen kaiserlichen Reden und Bekanntmachungen jener Tage
fast wörtlich wiederholt wird.
2. Durch die politischen Verhältnisse, unter welchen
die Versicherungsakte und die erwähnten Erklärungen entstanden.
Aus diesen ergiebt sich der selbstbewusste und nachdrückliche
Wille des Kaisers, Finnland nicht nur durch die Waffen, viel-
mehr durch eine freisinnige Politik für seine Krone zu gewinnen,
weil Russlands Interesse Finnlands Befriedigung vor Schwedens
formeller Abtretung erforderte, um alle Kräfte des Reiches wider
die Türken zu vereinigen und bei eventuellen Verwickelungen
mit Westeuropa im Norden ein festes Bollwerk zu errichten; das
Eine wie das Andere in vollkommener Uebereinstimmung mit