Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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den traditionellen Tendenzen der russischen Machthaber, wie die 
früheren Bemühungen unter Elisabeth 1742 und unter Katha- 
rina Il. 1786, — Finnland durch Vorspiegelung der Unabhängig- 
keit unter russischem Schutz zum Abfall von Schweden zu über- 
reden, — unzweideutig zeigen. 
3. Durch die Gesinnung und den Charakter Alexander’sI., 
dessen liberale Neigungen gerade damals stark hervortraten und 
wiederholt ausgesprochen wurden; da sein empfänglicher und 
hochherziger Sinn die Vermutung der Heuchelei und des Be- 
truges unbedingt ausschliessen muss. Zum Belege dienen: 
a) Alexander’s Antwort auf den Huldigungseid der Stände 
im Reichstag zu Borgo am 17. März 1809: „en leur promettant 
de maintenir leur religion, leurs lois fondamentales, j’ai voulu 
leur montrer le prix que jattache aux sentiments de la con- 
fiance et de l’amour.“ 
b) Das Manifest d. d. 15. März 1810, in dem Alexander 
an seinen Entschluss, Finnland als freies Volk zu regieren, er- 
innert und die verschiedenen Anordnungen betont, welche ge- 
eignet sind, das finnische Volk von dem aufrichtigen Wunsche 
des Kaisers, Finnlands politisches Dasein zu begründen, zu 
versichern. 
c) Das geheime Reskript d.d. 14. Sept. 1810 an den neuen 
Statthalter, den Grafen Steinheil, in welchem Alexander nach- 
drücklich betont, Finnlands politische Existenz sichern zu wollen 
und desshalb nicht nur die bürgerlichen, sondern auch die politi- 
schen Rechte bestätigt zu haben; „damit sie nicht meinen, Russ- 
land unterworfen zu sein, sondern damit vereinigt durch eigene 
offenbare Interessen“. 
d) Das Dekret d. d. 11. Dezember 1811, das die Vereinigung 
der längst von Russland erworbenen Provinz Wiborg mit dem 
Grossfürstenthum Finnland herstellt, damit die Bewohner dieser 
Provinz zugleich der Rechte und Privilegien, welche die finnische 
Verfassung gewährt, theilhaft werden.
	        
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