Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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4. Durch diespäteren Regierungshandlungen Alexander’s, 
welche deutlich zeigen, dass er nicht allein seinen Versprechungen 
gewissenhaft Folge leistete, sondern auch sorgfältig darauf sah, 
dass keine ungenauen Ausdrücke die richtige Stellung Finnlands 
in Frage stellen könnten. Er gab sofort seinem Statthalter von 
Finnland einen Regierungs- oder Verwaltungsrath an die Seite, 
der nur aus finnländischen Mitgliedern zusammengestellt war und 
einige Jahre später nach dem Vorbild der gleichartigen Ver- 
waltungskörper im Kaiserreich Russland und im Königreich Polen 
den Amtstitel „Kaiserlicher Senat von Finnland“ erhielt. (Dekret 
d. d. 9. Febr. 1816.) Behufs seiner persönlichen Kenntnissnahme 
von allen an ihn als Grossfürsten gelangenden Vorschlägen der fin- 
nischen Verwaltung lehnte er ausdrücklich die Vermittlung 
seiner russischen Minister ab und setzte in St. Petersburg ein 
eigenes Departement für Finnland ein unter einem Minister- 
Staatssekretär nebst einer besonderen Kommission finnischer 
Staatsangehöriger zur Untersuchung und Vorbereitung der Be- 
fugnisse, welche die Konstitution dem Grossfürsten gewährte. 
Höchsteigenhändig strich er in einem Dekretentwurf, der das 
Grossfürstenthum als „incorpor& & notre empire“ bezeichnete, 
diese Worte, weil er das Land nicht wie eine Provinz ansah, 
sondern als einen Staat anerkannte. 
5. Schliesslich durch die feierliche unbedingte Bestäti- 
gung der von Alexander I. gewährten Rechte seitens aller seiner 
Nachfolger beim Regierungsantritt. Wohl war dieser Kaiser mehr 
als jener der allmählichen friedlichen Entwickelung der konstitutio- 
nellen Prinzipien und der Mitwirkung des Reichstages zur Ver- 
besserung der Gesetzgebung gewogen, jedoch keiner unter ihnen 
traf Massregeln im Widerspruch mit den feierlich verbürgten 
konstitutionellen Rechten. Ueberaus merkwürdig ist namentlich 
die Rede, mit der Alexander II. im Jahre 1863 den Reichstag 
eröffnete. Nach der Bestätigung der verfassungsmässigen Grund- 
sätze erklärte er unter Mitwirkung der Stände einige konstitutio-
	        
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