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und arbeitsfreudiges Beamtenpersonal erhalten werden. Aber
diese Pensionsberechtigung wäre auch auf anderem Wege zu er-
reichen. Dann befürworte ich noch eine von den Genossen-
schaften wie den Versicherungsanstalten unabhängige Schieds-
gerichtshaltung durch Uebernahme deren Kosten auf die Bundes-
staaten, welche sich dieselben antheilig von den in Betracht
kommenden Genossenschaften und Versicherungsanstalten nach
einem etwa in der Anzahl der verhandelten Fälle zu findenden
Massstabe erstatten zu lassen hätten. Ich habe selbst durchaus
keinen Anlass, mit dem jetzt bestehenden Verhältnisse unzu-
frieden zu sein, allein es würde meiner Ueberzeugung nach der
Stellung der Schiedsgerichte namentlich den Parteien gegenüber
dienlicher sein, wenn auch der Schein ihrer Abhängigkeit von
den Berufsgenossenschaften wegfiele.. Dass dies auch nicht das
Geringste mit der Erhaltung der berufsgenossenschaftlich zu-
sammengesetzten Schiedsgerichte, für welche ich eintrete, zu thun
hat und einen Widerspruch zu meinen bisherigen Darlegungen
nicht bildet, darüber weiteren Nachweis zu führen, wird mir wohl
erlassen werden.
In einem neuen $ 7% schlug die Kommission Folgendes vor:
„Das Schiedsgericht wählt bei Beginn eines jeden Ge-
schäftsjahrs in seiner ersten Spruchsitzung, in der Regel nach
Anhörung der für den betreffenden Bezirk oder Bundesstaat
zuständigen Aerztevertretung aus der Zahl der am Sitze des
Schiedsgerichts wohnenden approbirten Aerzte diejenigen aus,
welche als Sachverständige bei den Verhandlungen vor dem
Schiedsgerichte in der Regel nach Bedarf zuzuziehen sind.
Den zugezogenen Sachverständigen ist zur Abgabe ihres Gut-
achtens Einsicht in die Akten des Schiedsgerichts und der
Berufsgenossenschaft zu gewähren. Die Namen der gewählten
- Aerzte sind öffentlich bekannt zu machen.
Im Uebrigen wird die Durchführung dieser Bestimmung
durch die Landeszentralbehörde geregelt“.
Hiergegen ist nicht viel einzuwenden, nur scheint mir das
„in der Regel“ vor „nach Bedarf“ ein Superfluum zu sein und
die alljährliche Wahl der Aerzte eine gewisse Gefahr insofern