Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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Auch die Vorschriften über die Landesversicherungsämter 
geben zu besonderen Bemerkungen keinen Anlass, da sie auf 
bereits geltendem Rechte und den Bestimmungen über das 
Reichsversicherungsamt beruhen. Die Kommission hat keine 
Aenderungen getroffen. 
Der & 20 berechtigt die Berufsgenossenschaften unter Be- 
rücksichtigung der landesgesetzlichen Vorschriften Einrichtungen 
zu treffen 
1. zur Versicherung ihrer Mitglieder gegen Haftpflicht, 
2. zur Organisation des Arbeitsnachweises. 
Die Betheiligung an den etwaigen Einrichtungen soll frei- 
willig sein. 
Eine der wohlthätigen Wirkungen der Unfallversicherung 
ist, wie die Begründung des Entwurfs auf S. 37 ausführt, ab- 
gesehen von ihren sozialen Folgen, die Uebertragung der Haft- 
pflicht des einzelnen Unternehmers auf die leistungsfähigere Ge- 
meinschaft der Berufsgenossen. Die Haftpflicht ist jedoch durch 
die Unfallversicherung nur zum Theil, nämlich soweit versicherte 
Arbeiter in Betracht kommen, beseitigt; aber auch in dieser Be- 
schränkung besteht unter gewissen Umständen noch ein Rest von 
Haftpflicht fort, indem die Unternehmer u. s. w. für die Auf- 
wendungen der Berufsgenossenschaften und Krankenkassen unter 
Umständen aufkommen müssen ($5 96, 97 Gew.-Unf.-Vers.-G., 
88 117, 118 Unf.-Vers.-G. für Land- und Forstwirthschaft, 8 49 
Bau-Unf.-Vers.-G., 88 110, 111 See-Unf.-Vers.-G.). Die Haftpflicht 
kann sonach auch heute noch, namentlich für kleinere Unternehmer, 
in einzelnen Fällen wirthschaftlich verhängnissvoll werden, während 
andererseits die Gesamtbelastung nicht bedeutend sein wird. 
Der Gedanke ist gut und wird auch gewiss in berufsgenossen- 
schaftlichen Kreisen anerkannt werden; ob das Risiko und die 
entstehenden Haftpflichtschäden im Ganzen dagegen den von den 
Betheiligten abzuverlangenden Prämien und damit der Ansamm- 
lung von Kapitalien entsprechen werden, erscheint mir noch 
nicht nachgewiesen. 
Mir ist die Anknüpfung des Arbeitsnachweises für Unfall- 
verletzte an die Genossenschaften wichtiger. Hier kann viel
	        
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