Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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Die Zulässigkeit und Bedeutung geheimer 
Plenarverhandlungen des deutschen Reichstages 
Von 
Dr. jur. Kurt PERELS. 
Uebersicht. 
I. Einleitung (Oeffentlichkeit von Parlamentsverhandlungen überhaupt). 
II. Stellung der Frage. 
III. Zulässigkeit geheimer Reichstagssitzungen. 
IV. Rechtliche Bedeutung derselben und der in ihnen gefassten Beschlüsse. 
V. Schluss (praktische Konsequenzen). 
I. 
„Das Volk soll wissen, was es gesagt und beschlossen hat? — 
dieser recht eigentlich der konstitutionellen Idee entsprungene 
Satz hat, obwohl in erster Linie politischen Maximen entsprossen, 
auch für das parlamentarische Rechtsleben der modernen Kultur- 
völker eine unverkennbare, wenn auch wesentlich programmatische 
1 Generell sei auf den unter dieser Bezeichnung veröffentlichten Aufsatz 
in der „Kölnischen Zeitung“ vom 26. März 1900 (No.234) verwiesen. — Im 
Uebrigen ist die Literatur, soweit sie zu nachstehender Arbeit benutzt wurde, 
in den Noten angeführt worden. Daneben seien noch erwähnt: FOLKERTS, 
Die Verfassungswidrigkeit des $ 36 der revidirten Geschäftsordnung des 
deutschen Reichstages vom 10. Febr. 1876, betreffend die Oeffentlichkeit der 
Reichstagsverhandlungen (1894). — FLEISCHMANN, Der Ausschluss der Oeffent- 
lichkeit bei den Verhandlungen des Reichstags. Deutsche Juristenzeitung 
1900 S. 157£.
	        
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