Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

zweifelsohne zu erkennen gegeben war, dass die Konsulargerichts- 
bezirke insoweit nicht in Frage kommen sollten. Seitdem die 
deutschen Schutzgebiete aber dem Deutschen Reiche, wenn auch 
nicht „eingegliedert“, so doch „angegliedert“ 2° sind, seitdem sie 
„Pertinenzen“?! des Deutschen Reiches geworden oder ein 
„zweites“ Inland neben dem Hauptinland im Gegensatze zum 
Ausland darstellen *? — seitdem führt diese Gesetzesbestimmung 
zu einem innerlich widerspruchsvollen Resultate, wie sofort ge- 
zeigt werden soll®?. Die Voraussetzungen des Musterschutzes sind 
jedenfalls nicht erschöpft mit der Anmeldung und Hinterlegung 
des Musters bei der Registerbehörde, vielmehr wird nach 8 16 zu- 
nächst noch erfordert, dass die nach den Mustern und Modellen 
hergestellten Erzeugnisse im Inlande hergestellt sein müssen. 
Sind nun unsere Schutzgebiete im Sinne des Geltungsgebietes 
des Gesetzes „Inland“, so ergiebt sich, dass die in Kiautschou 
hergestellten Erzeugnisse den Musterschutz zu begründen geeignet 
sind. Allein das Gesetz verlangt weiter, dass der Urheber ent- 
weder Inländer, d. h. deutscher Reichsangehöriger ?* ist, oder dass 
er, wenn Ausländer, im Gebiete des Deutschen Reichs seine 
gewerbliche Niederlassung habe. Dass zu den Inländern die ge- 
mäss 8 6 Schutzgebiets-G. naturalisirten Ausländer gehören, be- 
darf keiner Ausführung. Aber die Schutzgenossen in unseren 
Schutzgebieten, und dies sind in den letzteren die dort angesessenen 
Angehörigen aller fremden civilisirten Nationen?®, geniessen als 
solche nicht den Schutz der Reichsangehörigen, ausser wenn sie 
20 So Zorn, Staatsrecht des Deutschen Reichs, 2. Aufl. Bd. I S. 578 
Anm. 27. 
21 So LaBanD, Staatsrecht des Deutschen Reichs, 3. Aufl. 1895, Bd. I 
S. 755. 
22 ZoRN a. 8. 0. S. 577ff. 
23 Vgl. übrigens hierzu die Bemerkung von Bar’s in Theorie und Praxis 
des internationalen Privatrechts, 2. Aufl. 1889, Bd. II S. 270 Anm. 16. 
24 Vgl. auch DamsacH, Das Musterschutzgesetz 1876, 8. 77. 
25 So LaBanD a. a. O. 8. 758.
	        
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