Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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anwalt in Köln. Freiburg i. B., Herder’sche Verlagshandlung, 1892-1897. 
Fünf Bände in Lex.-Okt. M. 69.—. 
Zu den wenigen gewinnenden Zügen, die das parteipolitische Leben in 
Deutschland aufzuweisen vermag, wird unzweifelhaft die feste Zuversicht, der 
stolze Glaube zu zählen sein auf die wissenschaftliche Hebelkraft 
des jeweiligen parteipolitischen Programms. Im Schutzrahmen 
der starken deutschen Monarchie hat dadurch das deutsche Parteileben ein 
höheres Ziel gewonnen, und das „nackte Ringen um die Macht“, wie sich 
v. TREITSCHKE dem Parteigetriebe Frankreichs gegenüber so oft typisch 
ausgedrückt hat, ist hier einem Kampf um das Wahrheitsideal gewichen. 
Wenngleich es in Deutschland zunı guten Ton gehört, das Parteiwesen 
schlechthin abzulehnen — sofern die anderen Parteigruppen in Betracht 
kommen, — so gewinnt jenes doch innere Rechtfertigung und die Kraft 
eines Kulturelements, wenn wir seine Anstrengungen für die Aufrichtung 
eines wissenschaftlichen Gebäudes auf eigenem geistigen Grund und Boden in 
Anschlag bringen. Der Nachdruck liegt hier auf: Anstrengungen, denn 
die thatsächlichen Erfolge dauernder Natur, die etwa die freihändlerische 
Schule, die Lehre Staus oder die liberalisirende Gesellschaftswissenschaft, 
um nur einige der Hauptrichtungen hier zu erwähnen, thatsächlich erzielt 
haben, tragen kaum die verlockende Kraft in sich, den einzelnen parteilosen 
Arbeiter aus seinem isolirten Wirken zur Kollektivarbeit nach feststehendem 
Parteikanon zu veranlassen. Gleichwohl fällt den grossen Sammelwerken der 
RoTTECK-WELCKER, der BLUNTscaLı-BRATER, den Handbüchern und Ency- 
klopädien v. HoLTZENDORFF’s, v. SCHÖNBER@’sS u. a. noch bis in die achtziger 
Jahre hinein der Charakter von programmatischen Arbeiten zu, von Kollektiv- 
leistungen einheitlicher Grundanschauung der an der Arbeitsgemeinschaft be- 
theiligten Fachmänner. Immerhin lag hier die Tendenz nicht im Plan des 
Gresammtwerkes, sondern trat als natürliches Ergebniss heraus aus dem Zu- 
sammenschluss fachlich erprobter Männer von gleicher oder doch nahe ver- 
wandter Welt- und Staatsanschauung. Hier liegt die scharfgezogene Scheide- 
linie, die das im Norden Deutschlands so überaus einflussreiche. Werk HEr- 
MANN WAGENER’s von ähnlichen Publikationen trennt. Sein in den Jahren 1859 
bis 1868 erschienenes Staats- und Gesellschaftslexikon in 24 Bänden sollte eine 
bestimmte parteipolitische Tendenz zum Ausdruck bringen, die dann gleich- 
sam hinter jedem Mitarbeiter stehend, den Geist und Gang eines jeden Bei- 
trages bestimmte. Es wäre verkehrt, die hohe praktische und dogmatische 
Bedeutung dieses Werkes zu verkennen, das mit dem ganzen Schwergewicht 
der preussischen Büreaukratie und Publizistik in den Streit der Meinungen 
eingegriffen hat. Es war nur natürlich und vollauf berechtigt, dass gegen 
diese Aktion des deutschen Nordens und Ostens die entsprechende Reaktion 
im Westen und Süden Deutschlands sich erhob und zum litterarischen Aus- 
druck drängte. Wie dort die vorherrschende konservative Partei WA@ENER's 
Staatslexikon zu ihrem Sprachrohr gemacht hatte, so forderte hier im Westen
	        
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