Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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meinsame ÜÖharakter alles Privatrechtes“®® auch hier 
vorliegt. 
Trotz der Hochachtung, welche der Verfasser mit vielen 
anderen für die staatsrechtliche "Begabung eines Schriftstellers 
von BorRNHAK’s Bedeutung teilt, muss doch bemerkt werden, dass 
die Widerlegung nicht schwer ist. Die aus der Vorliebe Born- 
HAK’sS? für die absolute Staatsidee erklärliche Auffassung und die 
Leugnung aller Unterthanenrechte führt zur Beseitigung jeder 
Rechtsordnung. Die Möglichkeit der gesetzmässigen Aufhebung 
eines Rechtes berührt dessen Rechtsbestand in der Gegenwart 
vor der Aufhebung in keiner Weise. Im übrigen übersieht 
BornHaAk den Teil des Familienrechtes, in dem der Zwang zur 
Geltendmachung der Rechte besteht: die Vormundschaftsordnung 
seines eigenen Staates und seiner Nachbildung im neuen Rechte. 
Auch die geschichtliche Entwickelung seines partikularen 
Vormundschaftsrechtes müsste ihn nach dem Merkmale der 
Zwangsgewalt zur Annahme öffentlichen Rechtes führen. Hatte 
an sich schon das deutsche Recht des Mittelalters die Ausbildung 
des Amtscharakters der Vormundschaft zur Folge, so ging das 
allgemeine Laandrecht in der Ausdehnung der staatlichen Für- 
sorgepflicht noch weiter. Man betrachtete „den Vormund nicht 
als den Privatadministrator eines fremden Vermögens, sondern 
als einen Bevollmächtigten und Beamten des Staates, 
welcher der Obrigkeit in Ansehung seiner ganzen Verwaltung 
subordiniert und ihr davon die genaueste Rechenschaft zu geben 
schuldig war?®. Die Konsequenz zeigte sich äusserlich in der 
2® Annalen 1899 S. 342. In Bd. III S. 163 preuss. Staatsrecht hat 
BoRnHAK das Vormundschaftsrecht als Teil des Familienrechtes dem Privat- 
recht zugewiesen. 
2° In seiner „Allgemeinen Staatslehre“, Berlin, Heymann, 1896, ist 
die Durchführung der absoluten Monarchie in Europa eine Konsequenz der 
Schutzpflicht der ärmeren Klassen, S. 26 ff. 
2° So DERNBURG a. a. O. S. 12 $S 5, Grundsätze von SuAarEZ in den 
Schlussvorträgen (von Kamprz, Jahrbücher Bd. 41 S. 184).
	        
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