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welches für seine Wehrhaftigkeit unbedingt jedes Opfer bringen
muss, einen Anspruch auf Vereinfachung und Verbilligung des
Heerwesens, überall wo die Ausgaben nicht durch die Stärke
und Ausbildung der bewaffneten Macht geboten sind. Neben
der Abschaffung von mancherlei anderem Luxus wäre der Weg-
fall der einzelstaatlichen Kriegsministerien und die begrifflich
notwendige wie politisch wertvolle Unterstellung des Reichskriegs-
amtes unter den Reichskanzler zu begrüssen. Heute ist der
preussische Kriegsminister dem Reiche verantwortlich“, was
eine schwere Durchbrechung des in England, dem Lande praktisch-
konstitutioneller Erfahrung, erprobten und für Deutschlands W ohl-
fahrt unerlässlichen Prinzips der Leitung der gesamten Politik durch
einen einzigen obersten Staatsmann darstellt. Diese Organisations-
veränderung berührt freilich auch die staatsrechtlichen Verhält-
nisse Sachsens und Württembergs, die von der obigen Erörterung
ausgeschieden waren. Selbstverständlich wird man den beiden
Königreichen die Initiative überlassen müssen; aber es darf doch
bemerkt werden, dass der freiwillige Verzicht auf das Kriegs-
ministerium für König und Volk keine Einbusse bedeutet und
ebenso wie die Abschaffung der Sonderdiplomatie mit einer Ein-
richtung aufräumen würde, die „lediglich zur Unterbringung einer
privilegierten Klasse von Personen dient und dem Allgemeinen
nichts einträgt als ein erhöhtes Budget“ Der Vorgang
Badens beweist zur Genüge, dass ein einzelnes Armeekorps kein
besonderes Kriegsministerium braucht. Selbst die Verminderung
des Schreibwerks wäre nicht gering zu achten. Dass sogar das
Bedürfnis weiterer Vereinheitlichung vorliegt, haben die Ursachen
der sog. Bebenhäuser Konvention deutlich klargelegt. Un-
erörtert will ich hier die Frage lassen, ob die Kommandos und
Truppenteile in Preussen, Württemberg, Sachsen, trotz Ernennung
der meisten Offiziere durch die Landesherren, nicht heute schon
#5 BROCKHAUS a a. O. S. 84.
#° EECKHARD 2. a. O. S. 15 r.