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Semester in München. Das Wintersemester 1866/67 bezog er,
um, wie jener Zeit noch durchgängig üblich, auch eine fremde
Universität kennen zu lernen, die Hochschule zu Würzburg. Die
Wahl dieser mag sich aus den damaligen Zeitverhältnissen er-
klären. Der deutsche Bruderkrieg war eben zu Ende. Seine
juristischen Vorlesungen hörte SEYDEL zu einem nicht geringen
Teile bei Rechtslehrern, deren Kollege er später werden sollte.
In das Sommersemester 1865 fallen Institutionen, in das Winter-
halbjahr 1865/66 Pandekten bei WINDSCHEID; dazu in diesem
letzteren Semester noch deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte
bei v. SICHERER, Nationalökonomie und Finanz bei HERRMANN.
Im Sommerhalbjahr 1866 — dem Kriegssemester — folgen
Strafrecht und Strafprozess bei DOLLMAnN, Handels- und Wechısel-
recht bei v. MAURER; im Wintersemester 1866/67 reihen sich —
in Würzburg — gemeines deutsches Staatsrecht und bayerisches
Verfassungsrecht bei HELD und Rechtsphilosophie und ein Publi-
kum über den Geist des deutschen Rechts in seinen Sprüch-
wörtern bei Daun an, dem er später den ersten Band seiner
Gedichte „in Verehrung und Freundschaft“ widmete. In das
Sommersemester fallen nochmals Strafrecht (bei PLAncK) und
nochmals Handels- und Wechselrecht (bei v. SICHERER) — der
Krieg hatte 1866 wohl frühzeitig die Sommervorlesungen gestört
— und dazu deutsches Privatrecht bei RoTH, Kirchenrecht bei
BERCHToLD. Im Wintersemester 1867/68 hatte SEYDEL lediglich
noch gemeinen deutschen Civilprozess (bei BAYER) zu belegen.
Den Gegenstand des Studiums des achten Semesters, d. h. des
Sommersemesters 1868, bildeten endlich Civilprozess, summarischer
und Konkursprozess bei BoL6IANo, Erläuterung des bayerischen
Hypothekengesetzes von ERNST AUGUST SEUFFERT und bayerisches
Verwaltungsrecht bei PözL.
Wie SEypDEL’s Studienzeit in die Periode deutschen Bruder-
zwistes und deutschen Bruderkrieges, so fielen SEYDEL’s prak-
tische Vorbereitungsjahre, die er 1868—1871 teils in München,