Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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waltungsrechtes in der juristischen Fakultät der Universität 
München ernannt. 
Es mag auffällig erscheinen, dass der schon lange glänzend 
bewährte staatsrechtliche Schriftsteller nicht früher auf einen 
akademischen Lehrstuhl des öffentlichen Rechts berufen war. 
Allein in dieser Richtung war SEYDEL, wie er schmerzlich er- 
fahren musste, seine Stellung zur Bundesstaatsfrage hinderlich, 
weniger vielleicht bei den Hochschulen, als vielmehr bei den 
Regierungen. Nur eine ausserbayerische Unterrichtsverwaltung 
hatte schon vorher eine Ausnahme gemacht, die russische. Be- 
reits 1876 erhielt SEYDEL einen Ruf nach Dorpat, der ihn aber 
nicht zu locken vermochte. Dagegen benützte der bayerische 
Kultusminister — derselbe v. LuTz, welcher SeypEL 1874 als 
Hilfsarbeiter in sein Ressort berief — die erste in Bayern sich 
ergebende Gelegenheit, um SEYDEL an die Stelle zu setzen, an 
die er gehörte, in ein ausschliesslich der Lehre und der wissen- 
schaftlichen Forschung gewidmetes Amt. Keineswegs lässt sich 
sagen, dass bei dieser Berufung politische Gesichtspunkte aus- 
schlaggebend waren. Es ist unter keinen Umständen ausgemacht, 
dass das Ministerium Lutz hinsichtlich der Frage der Rechtsnatur 
des Deutschen Reiches jemals auf dem Standpunkt der Staaten- 
bundstheorie stand. Viel mehr hat die Meinung für sich, dass 
der Minister SEYDEL lediglich aus dem Grunde für den freien 
Lehrstuhl an der Münchener Hochschule ausersah, weil er 
Willens war, ein bayerisches Talent zu ehren und die feste 
Ueberzeugung hegte, von SEYDEL als einem Bayern sei, wenn 
er Lehrer des bayerischen Staatsrechtes geworden, eine besondere 
Pflege des öffentlichen Rechtes seines Heimatlandes zu erwarten. 
Und in der That, SEYDEL fasste sofort mit Eintritt in sein 
neues Amt auch ein neues litterarisches Arbeitsgebiet ins Auge. 
Den Plan, ein gross angelegtes Werk über Reichsstaatsrecht zu 
schreiben, den er übrigens nie aufgab, sondern noch dereinst 
zu verwirklichen hofite, stellte er vorerst zurück. Für vordring-
	        
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