Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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licher schien ihm für Bayern, nachdem das daselbst geltende 
Reichsrecht in LaBAnD’s hervorragendem Handbuch eine vorzüg- 
liche Bearbeitung fand, eine umfassende systematische Darstellung 
des bayerischen Partikularrechtes. Und so war er rasch ent- 
schlossen, ein erschöpfendes System des bayerischen Landes- 
staatsrechts in Angriff zu nehmen. Was ihm den Entschluss 
erleichterte, war das Entgegenkommen der bayerischen Regierung. 
Selbst zu den ausgezeichnetsten Juristen zählend und mit dem 
ihm eigenen Weitblick erkennend, dass die Einräumung dem 
öffentlichen Leben und der öffentlichen Verwaltung Bayerns nur 
zum Vorteil gereichen könne, erteilte Minister v. LUTZ SEYDEL 
auf Ansuchen nicht bloss die Erlaubnis zur Benützung der Akten 
des Kultusministeriums, sondern, unterdessen zugleich Vorsitzender 
im Ministerrat geworden, wusste er ihm auch die gleiche Erlaub- 
nis für die übrigen Ressorts und für die namentlich hinsichtlich 
der Entstehung der Verfassungsurkunde wichtigen Akten des 
Staatsrates zu erwirken. Da v. Lutz überdies als mehrjähriger 
Vorgesetzter SEYDEL's dessen politische Denkweise und politisches 
Taktgefühl hinreichend kennen gelernt hatte, war diese General- 
erlaubnis ohne jede Einschränkung gelassen. SEYDEL konnte 
das ihm zugängliche Material, soweit es ihm zur Veröffentlichung 
geeignet erschien, völlig frei verwerten. Die Anschauungen, die 
er vertrat, sollten nichts anderes, als ausschliesslich seine persön- 
liche Ueberzeugung sein. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit 
war dem Unternehmen somit ausdrücklich gewahrt. 
Zuerst arbeitete sich SEYDEL in seine Vorlesungsthätigkeit 
ein. Er hatte im Winter bayerisches Staatsrecht, im Sommer 
Reichsstaatsrecht und Verwaltungsrecht des Reiches und Bayerns 
zu lesen. Er entledigte sich dieser Aufgabe innerhalb eines 
halben Jahres. Im Sommersemester 1882 eröffnete SEYDEL seine 
Lehrthätigkeit.. Als ihm von da an zunächst keine weitere 
Aufgabe mehr blieb, als seine Vorlesungen auf dem Laufenden 
zu halten, nahın er im Dezember 1882 das grosse litterarische
	        
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