— 372 —
ständigkeit und Gründlichkeit herstellen, wie es geschah. Er-
schienen ist der erste Band, welcher die brillante historische
Entwicklung und die Lehre von Herrscher, Staatsangehörigkeit
und Gebiet enthielt, 1884. Der zweite, vom Landtag, der Be-
hördenorganisation und dem Verwaltungsrechtsweg handelnd, folgte
1885, der dritte, insbesondere Staatsdienst und Gemeinde-
verwaltungsrecht umfassend, 1887. Der vierte, dem Finanzrecht
gewidmet, gelangte 1889, der fünfte, das ganze Recht der inneren
Verwaltung umspannend, 1891 zur Ausgabe. 1892 folgte die
erste, das Staatskirchenrecht enthaltende, Frühjahr 1893 end-
lich die zweite Hälfte des sechsten und letzten Bandes. Sie
enthielt die Darstellung des Schul- und bayerischen Militär-
rechts.
Aber nicht, dass sich SEYDEL in diesen zehn Jahren auf
Schaffung dieses Riesenwerkes beschränkt hätte! Vor allem war
er daneben ein vielbeschäftigter Redakteur. Schon mit Anfang
des Jahres 1881 in die Redaktion der Annalen eingetreten,
deren erfolgreicher Mitarbeiter er durch so viele Jahre gewesen,
übernahm er noch in demselben Jahre mit Brımz auch die
Leitung der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und
Rechtswissenschaft, wozu sich seit 1889 ferner die Mitherausgabe
des Handbuchs des öffentlichen Rechts der Gegenwart von
MARQUARDSEN gesellte, dessen Einleitungsband er ausschliesslich
und allein in die Wege leitete. Ebenso fasste er noch in dieser
Periode die Herausgabe einer Sammlung von Lehrbüchern des
Reichsrechtes ins Auge, unter welchen auch ein solches des
Reichsstaatsrechtes aus seiner Feder sein sollte und von welchen
1893 ULLmAann’s Lehrbuch des Strafprozessrechtes erschien.
Dazu kamen aber zahlreiche, zumeist mit seinem grossen Unter-
nehmen in innerem Zusammenhang stehende Veröffentlichungen.
Im Vordergrund stand seine Mitarbeiterschaft an den von
LUTHARDT, dem ausgezeichneten bayerischen Verwaltungsjuristen,
geleiteten „Blättern für administrative Praxis in Bayern“. Hier