Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

— 372 — 
ständigkeit und Gründlichkeit herstellen, wie es geschah. Er- 
schienen ist der erste Band, welcher die brillante historische 
Entwicklung und die Lehre von Herrscher, Staatsangehörigkeit 
und Gebiet enthielt, 1884. Der zweite, vom Landtag, der Be- 
hördenorganisation und dem Verwaltungsrechtsweg handelnd, folgte 
1885, der dritte, insbesondere Staatsdienst und Gemeinde- 
verwaltungsrecht umfassend, 1887. Der vierte, dem Finanzrecht 
gewidmet, gelangte 1889, der fünfte, das ganze Recht der inneren 
Verwaltung umspannend, 1891 zur Ausgabe. 1892 folgte die 
erste, das Staatskirchenrecht enthaltende, Frühjahr 1893 end- 
lich die zweite Hälfte des sechsten und letzten Bandes. Sie 
enthielt die Darstellung des Schul- und bayerischen Militär- 
rechts. 
Aber nicht, dass sich SEYDEL in diesen zehn Jahren auf 
Schaffung dieses Riesenwerkes beschränkt hätte! Vor allem war 
er daneben ein vielbeschäftigter Redakteur. Schon mit Anfang 
des Jahres 1881 in die Redaktion der Annalen eingetreten, 
deren erfolgreicher Mitarbeiter er durch so viele Jahre gewesen, 
übernahm er noch in demselben Jahre mit Brımz auch die 
Leitung der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und 
Rechtswissenschaft, wozu sich seit 1889 ferner die Mitherausgabe 
des Handbuchs des öffentlichen Rechts der Gegenwart von 
MARQUARDSEN gesellte, dessen Einleitungsband er ausschliesslich 
und allein in die Wege leitete. Ebenso fasste er noch in dieser 
Periode die Herausgabe einer Sammlung von Lehrbüchern des 
Reichsrechtes ins Auge, unter welchen auch ein solches des 
Reichsstaatsrechtes aus seiner Feder sein sollte und von welchen 
1893 ULLmAann’s Lehrbuch des Strafprozessrechtes erschien. 
Dazu kamen aber zahlreiche, zumeist mit seinem grossen Unter- 
nehmen in innerem Zusammenhang stehende Veröffentlichungen. 
Im Vordergrund stand seine Mitarbeiterschaft an den von 
LUTHARDT, dem ausgezeichneten bayerischen Verwaltungsjuristen, 
geleiteten „Blättern für administrative Praxis in Bayern“. Hier
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.