Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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veröffentlichte er insbesondere solche Abhandlungen, welche aus- 
schliesslich oder wenigstens nahezu ausschliesslich die Kreise der 
bayerischen inneren Verwaltung berührten, sei es, dass er gewisse, 
praktisch besonders wichtige Kapitel seines grossen Staatsrechts 
hier vorweg oder nebenher vor das unmittelbar dafür interessierte 
Publikum brachte, sei es, dass er bestimmte Einzelfragen des 
bayrischen Administrativrechtes hier ausführlicher untersuchte, 
um sie in seinem Hauptwerke, das sich an weitere Kreise 
wendete, kürzer erörtern zu können. Fast jeder Band der Blätter 
seit 1882 enthielt solch’ wertvolle Beiträge des Münchener Staats- 
rechtslehrers. In ähnlicher Weise war SEYDEL’s Feder während 
des genannten Zeitraumes in den Annalen thätig, Auch hier 
schliessen sich seine Erörterungen dem Fortgang seines Haupt- 
unternehmens an. 1883 veröffentlicht er darin einen Beitrag 
„zum Gesetz über Reichs- und Staatsangehörigkeit“, 1885 eine 
Darstellung der bayerischen Verwaltungsrechtspflege, 1886 eine 
solche des bayerischen Heimatrechts, 1890 scharfsinnige Aus- 
führungen über Gothaer Vertrag und Eisenacher Uebereinkunft, 
wie auch zu dem damals noch besonders umstrittenen & 3 des 
Freizügigkeitsgesetzes, 1892 einen Artikel über die Reform des 
bayerischen Heimatrechtes. Aber nicht genug damit. Es traten 
zunächst noch hinzu Artikel in der Allgemeinen Zeitung über all- 
gemein politisch interessierende neue Punkte, zu welchen ihn 
seine Studien zum bayerischen Staatsrecht führten, insbesondere 
aus der Zeit der Verfassungsentstehung, oder über staatsrecht- 
liche Fragen, welche der Gang der politischen Geschichte Bayerns 
heraufführte, wie z. B. über die Frage der Zulässigkeit von Ver- 
fassungsänderungen während der Regentschaft in Bayern. Vor- 
züglich aber sind noch die mehr oder weniger umfangreichen 
selbständig erschienenen Einzelwerke zu erwähnen. Zu einem 
nicht geringen Teile verdanken dieselben ihre Entstehung be- 
sonderen, von aussen an den Verfasser herangetretenen Ursachen. 
So z.B. eine Reihe veröffentlichter Gutachten, als da sind erstens
	        
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