Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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derjenige, der gegen die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils 
verstosse, verfalle endgültig der Strafgewalt des Staates, der sein 
Strafrecht nicht aufgebe, wenn das zu schützende Privatinteresse 
nachträglich wegfalle. Da auch im Vormundschaftsrecht die Ver- 
letzung des alsbald vollstreckbar gewordenen Gebots der Behörde 
den staatlichen Strafanspruch hervorruft, kann letzterer nur da 
von der neuen landesrechtlichen Zwangsgewalt nachträglich be- 
seitigt werden, wo die Strafbestimmung der C.-P.-O. umgewandelt 
ist in ein besonderes vormundschaftliches Ordnungsstrafrecht oder 
die Aufhebung besonders zugelassen ist, sonst wäre nur Erlass 
im Gnadenwege möglich. 
3. Insoweit die Anfechtung obervormundschäftlicher Geneh- 
migungsakte in Frage steht, darf, wie schon in Abschnitt II 
dieser Abhandlung betont, der Charakter eines Rechtsgeschäftes 
nicht angenommen werden; wer die entgegenstehende Ansicht des 
Reichsgerichts in Bd. XXV 8. 281 und die der Motive zum 
B. G.-B. Bd. IV S. 1183 billigt, muss, wie RAUSNITZ in seinem 
Aufsatze: Nachlassregulierung in Bd. XXV 8.188 Anm. 17 der 
Zeitschr. für die Civilpr. mit Recht bemerkt, eine Anfechtung 
einer Verfügung des Überlandesgerichts wegen Rechtsirrtums 
dieses Gerichts nach $ 119 B. G.-B. vor dem zuständigen Amts- 
gericht im Prozesswege für möglich halten. 
Das Rechtsmittel im Gebiete der Vormundschaft ist, wie 
auch SCHULTZENSTEIN in der Zeitschr. für die Civilpr. Bd. XXV 
S. 189 bestätigt, ein eigenartiges subjektives Beschwerderecht, 
entstanden aus der Mischung der verschiedenen Ansichten, die 
.schon seither hierüber in Preussen bestanden. So finden sich 
nebeneinander das Beschwerderecht des Verletzten nach & 20 ' 
F.-G.-G., die Popularbeschwerde nach $ 57°, die besondere 
Beschwerde gewisser dem Mündel nahestehenden Personen 
nach 88 57 ,%45,7,8, die Befugnis des Minderjährigen oder 
Mündels nach $ 59, des Antragstellers nach 88 20% 57% ° 
und des Interessierten nach $ 57 ı®. Jst die beantragte
	        
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