Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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jetzt selbstverständlich aufhören. Und zwar genügt nicht eine 
äusserliche „Umbuchung* der Lehre. Es genügt auch nicht, 
dass man, wie man so gern thut, die alten Civilrechtssätze ein- 
fach öÖffentlichrechtlich benamse. Die Lehre muss umgedacht 
werden. Ein Rechtsinstitut öffentlichrechtlich denken, heisst es 
erkennen als eine Erscheinung der öffentlichen Gewalt und auf 
dieser Grundlage alle seine Einzelheiten erklären. Was nicht 
auf solche Weise wurzelecht öffentlichrechtlich ist, alles Krypto- 
civilrechtliche unterliegt in der Wirklichkeit des Rechtslebens 
ganz von selbst wieder der mächtigen Anziehungskraft des Bür- 
gerlichen Gesetzbuches. Farbe bekennen heisst es jetzt. 
Das scheint, wie gesagt, viel verlangt. Und doch, wenn 
man näher zusieht, wird man leicht inne werden, dass der wir- 
kungskräftige Kern öffentlichrechtlicher Auffassung an unserer 
öffentlichen Sache immer schon vorhanden war. Es kommt nur 
darauf an, den Gedanken sich voll und frei entfalten zu lassen. 
Schon für das römische Recht, das ja den Ausgangspunkt 
für die ganze Lehre liefert, wird man die Rolle, welche als 
lebendig öffentlichrechtliches Element darin spielt, viel höher 
bewerthen müssen, als es wohl früher üblich war. Eine dem 
Staatsgedanken entfremdete Schulwissenschaft hat den Schwer- 
punkt allzusehr auf Nebendinge gelegt. Wo der Verkehrsaus- 
schluss mit Kultvorstellungen zusammenhängt, können wir freilich 
nicht so unmittelbar anknüpfen; die res sanctae, sacrae, religiosae, 
die unseren Festungswerken, Kirchen, Kirchhöfen entsprechen 
würden, lassen wir also bei Seite. Nur die res publicae, also 
Gruppe C nicht, vielleicht aber doch die rechtliche Natur der Festungswerke 
und der öffentlichen Schienenwege, die dem Reich gehören. — Die neueste 
Auflage von Wmopschein’s Pandekten (1900, Kipp) Bd. II S. 630 giebt 
eine reiche Zusammenstellung der einschlägigen Literatur; an die Möglich- 
keit, dass auch bei anderen als bei Pandektisten und Germanisten Erör- 
terungen des Gegenstandes zu finden sein würden, ist aber dabei gar nicht 
gedacht worden. Das kann uns bei der üblichen Stellungnahme der Publizisten 
nicht Wunder nehmen.
	        
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