Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

— 608 — 
Literatur. 
Sir Courtenay Ilbert, Legislative Methods and Forms. Oxford, 
Clarendon Press; London und New-York, Henry Frowde; London, 
Stevens & Sons, Limited; 1901. XXXI u. 372 S. gr. 8°. 
Das Werk enthält eine Art von äusserer englischer Rechtsgeschichte 
mit vergleichendem Hinblick auf die Rechtsentwicklung in Frankreich und 
Deutschland, vor Allem aber eine kritische Schilderung der Art und Weise, 
wie in Gegenwart und Vergangenheit in England und Indien gesetzgeberische 
Maassnahmen technisch vorbereitet werden und wurden. Auch die Rechts- 
entwicklung und Vorbereitung der Gesetzgebung in den britischen Kolonien 
ist, soweit Material dafür zu Gebote stand, behandelt. Man könnte das Werk 
als ein Lehrbuch der englischen Gesetzgebungstechnik bezeichnen, in erster 
Linie berechnet für diejenigen, welche in Gegenwart und Zukunft an der 
englischen Gesetzgebung mitzuarbeiten berufen sind. Da ihm aber schwerlich 
ein analoges Werk in den kontinentalen Staaten an die Seite zu stellen ist, 
wird es auch für die kontinentale Gesetzgebung werthvolle Anregungen zu 
geben vermögen, denn eine entsprechende Anwendung der von dem Verf. ent- 
wickelten Lehren wird, wenn auch in manchen Beziehungen durch die staats- 
rechtlichen und nationalen Verschiedenheiten ausgeschlossen, doch in vielen 
wichtigen Punkten möglich sein. - Endlich bietet es reiche Belehrung für 
Jeden, der sich mit englischen Gesetzen und englischem Recht zu befassen 
hat, indem es die vielfach fremd anmuthenden Formen, in denen sich auch 
die heutige englische Gesetzgebung auf Grund ihres historischen Werdeganges 
noch bewegt, dem Verständniss näher bringt. Das Buch beruht in seinem 
Haupttheile auf einer mehr als dreissigjäbrigen amtlichen Erfahrung des 
Verf., die er bei Vorbereitung gesetzgeberischer Maassnahmen in England 
und Indien, besonders 1882—1886 als Law Member of the Council of the 
Governor-General uf India, seit 1886 als Parliamentary Counsel to the treasury 
gewonnen hat. Das indische Amt, welches vor ihm unter Anderen der be- 
kannte juristische Schriftsteller Sir James STEPHEN bekleidete, bot dem Verf.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.