Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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Die Höhe des: Schadensersatzes wird alsdann vom Gericht fest- 
gestellt ohne Möglichkeit einer Revision. Es steht formell nichts 
im Wege, sie so hoch zu greifen,. dass der Staat, der ja, allen 
juristischen Konstruktionen zum Trotz, in der rauhen Wirklich- 
keit des Finanzpunktes doch schliesslich nur ein und derselbe 
ist mit dem schwer getroffenen Fiskus, es vorziehen muss, den 
Kläger sonst zu befriedigen. ' Nothgedrungen wird er mit seiner 
öffentlichen Sache alle Aenderungen vornehmen, die dieser ver- 
langt: Strassen verlegen, Planübergänge gestatten, Festungswerke 
umbauen, — die Privatinteressen und die Civilgerichte würden 
da noch mancherlei segensreiche Einwirkung üben können! — 
Einem allgemeineren Einwand gegen die Nothwendigkeit des 
Fortbestandes des Rechtsinstitutes der öffentlichen Sache müssen 
wir aber hier noch entgegnen. Das neue Recht, das diesen Fort- 
bestand gefährdet, bringt auch eine Einrichtung mit sich, die 
dem Grundeigenthum überhaupt und so auch den öffentlichen 
Sachen, sofern sie darunter gestellt würden, eine erhöhte Sicher- 
heit gegenüber den Zufällen der privatrechtlichen Verwicklungen 
gewährte: das Grundbuch. Das wird namentlich in den bis- 
herigen Gebieten des reinen französischen Rechtes sehr fühlbar 
werden. Es wäre aber eine grosse Ueberschätzung dieser Ein- 
richtung, wollte man damit die Forderung der Verkehrsentzogen- 
heit gewisser Sachen praktisch erledigt erklären. 
Das Grundbuch kann vor Allem nicht ersetzen die soeben 
als zweiten Punkt behandelte Unangreifbarkeit der Öffentlichen 
Sache durch bereits begründete Privatrechte.e Man kann sich 
jetzt besser vorsehen, um unzweifelhaftes Eigenthum zu erwerben, 
bevor man Festungswerke, Strassen, Eisenbahnen auf einem 
Grundstücke einrichtet. Die Erfabrung in alten Grundbuch- 
gebieten beweist, dass das nicht ausreicht. Der Massenerwerb 
durch Vertrag und Enteignung, die Nothwendigkeit, vorzugehen, 
bevor die Formalitäten erfüllt sind, die alle J uristerei 'gründlich 
verachtende Thatenlust der Techniker führen immer wieder zu
	        
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