Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

80 — 
Das Eisenbahnunternehmen, gleichviel ob Staatsbahn oder 
Privatbahn, verfügt über eine Gesammtheit von Grundstücken, 
die, wenn man absieht von allen rechtlichen Besonderheiten, 
schlechthin als Bahneigenthum bezeichnet werden. Innerhalb 
des Bahneigenthums bestehen aber sehr erhebliche Verschieden- 
heiten seiner einzelnen Theile je nach der Art ihres Zusammen- 
hanges mit dem Zweck des Unternehmens. 
1. Den Kern bildet der Schienenweg, die dem Unter- 
nehmen eigenthümliche öffentliche Strasse®. Für ihn gilt die 
Bahnpolizei, um seinen ordnungsgemässen Gebrauch zu sichern 
und ihn zu schützen gegen thatsächliche Störungen“. Er ist 
öffentliches Eigenthum. Zum Schienenweg gehört der Boden, 
auf dem die Geleise ruhen, das Planum. Aber auch, wie bei der 
Landstrasse, Alles, was diesen Boden schützt und sichert“?: die 
Dämme und Böschungen, die Gräben, Durchlässe, Brücken, 
Tunnels. Auf freier Strecke ist die Abgrenzung der öffentlichen 
Sache leicht zu finden“. In Bahnhöfen erweitert sich der 
Schienenweg durch Seitengeleise. Er verliert dadurch seine 
rechtliche Natur nicht, so wenig wie die Strasse, wenn sie in den 
# Er ist die „Fahrstrasse“, die hier geschützt werden soll: GLEIM, 
Recht der Eisenb. S. 390. Vgl. auch die oben N. 34 angeführte Bestimmung 
des Els.-Lothr. A.-G. $ 44. 
#1 Die Bestimmungen der Verkehrsordnung vom 15. Nov. 1892, soweit 
sie eine „Polizei der Sache“, d.h. einen obrigkeitlichen Schutz des Bestandes 
derselben bezwecken, beziehen sich durchgehends auf ihn. 
42 Bayer. Ob.-Ger.-Hof 24. Nov. 1877 (Bl. f. R.-A. Bd. XLIII S. 20): 
Strassengräben theilen als Pertinenz der Strasse deren rechtliche Eigenschaft, 
daher Privatrechte nicht daran begründet werden können; sie dienen „ihrer 
„Bestimmung nach zur Instandhaltung der Strasse“. Im Begriff „Bahnkörper* 
ist solches äusserliche Zubehör des Schienenweges nicht mit enthalten (Ober- 
verwaltungsgericht 13. Mai 1886). 
#5 Wir sprechen hier von der Abgrenzung im Allgemeinen. Bei 
Brücken, Durchlässen, Tunnels kann eine genauere Bestimmung der Grenz- 
linie sehr schwierig und sehr wichtig werden; die Eisenbahnpolizei giebt 
dafür einen bedeutsamen Maassstab. Wir werden aber auf diese Fragen 
späterhin zurückkommen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.