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Das Eisenbahnunternehmen, gleichviel ob Staatsbahn oder
Privatbahn, verfügt über eine Gesammtheit von Grundstücken,
die, wenn man absieht von allen rechtlichen Besonderheiten,
schlechthin als Bahneigenthum bezeichnet werden. Innerhalb
des Bahneigenthums bestehen aber sehr erhebliche Verschieden-
heiten seiner einzelnen Theile je nach der Art ihres Zusammen-
hanges mit dem Zweck des Unternehmens.
1. Den Kern bildet der Schienenweg, die dem Unter-
nehmen eigenthümliche öffentliche Strasse®. Für ihn gilt die
Bahnpolizei, um seinen ordnungsgemässen Gebrauch zu sichern
und ihn zu schützen gegen thatsächliche Störungen“. Er ist
öffentliches Eigenthum. Zum Schienenweg gehört der Boden,
auf dem die Geleise ruhen, das Planum. Aber auch, wie bei der
Landstrasse, Alles, was diesen Boden schützt und sichert“?: die
Dämme und Böschungen, die Gräben, Durchlässe, Brücken,
Tunnels. Auf freier Strecke ist die Abgrenzung der öffentlichen
Sache leicht zu finden“. In Bahnhöfen erweitert sich der
Schienenweg durch Seitengeleise. Er verliert dadurch seine
rechtliche Natur nicht, so wenig wie die Strasse, wenn sie in den
# Er ist die „Fahrstrasse“, die hier geschützt werden soll: GLEIM,
Recht der Eisenb. S. 390. Vgl. auch die oben N. 34 angeführte Bestimmung
des Els.-Lothr. A.-G. $ 44.
#1 Die Bestimmungen der Verkehrsordnung vom 15. Nov. 1892, soweit
sie eine „Polizei der Sache“, d.h. einen obrigkeitlichen Schutz des Bestandes
derselben bezwecken, beziehen sich durchgehends auf ihn.
42 Bayer. Ob.-Ger.-Hof 24. Nov. 1877 (Bl. f. R.-A. Bd. XLIII S. 20):
Strassengräben theilen als Pertinenz der Strasse deren rechtliche Eigenschaft,
daher Privatrechte nicht daran begründet werden können; sie dienen „ihrer
„Bestimmung nach zur Instandhaltung der Strasse“. Im Begriff „Bahnkörper*
ist solches äusserliche Zubehör des Schienenweges nicht mit enthalten (Ober-
verwaltungsgericht 13. Mai 1886).
#5 Wir sprechen hier von der Abgrenzung im Allgemeinen. Bei
Brücken, Durchlässen, Tunnels kann eine genauere Bestimmung der Grenz-
linie sehr schwierig und sehr wichtig werden; die Eisenbahnpolizei giebt
dafür einen bedeutsamen Maassstab. Wir werden aber auf diese Fragen
späterhin zurückkommen.