Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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nicht; zum Rechte werden sie erst durch die Positivierung, die 
sich am unmittelbarsten in der thatsächlichen Funktionierung 
des Vorstellungsinhalts zeigt. Es empfiehlt sich bei Betrachtung 
des staatlichen Rechts die Entwicklungsgeschichte desselben vor 
der Positivierung ins Auge zu fassen. 
XII. Ueber die einzelnen Zwecke der staatlichen Organi- 
sation, namentlich über die Durchführung und nähere Präzisierung 
derselben sind die Ansichten geteilt und waren es von jeher. 
Diese Ansichten entspringen Ueberzeugungen, bei welchen die 
ganze Naturanlage, Erziehung und Bildung des Menschen mit- 
spricht, Diese Ansichten und Ueberzeugungen sind politische. 
Diejenigen, die gleiche oder ähnliche politische Ansichten und 
Ueberzeugungen vertreten, bilden eine politische Partei. Politische 
Ansichten und Ueberzeugungen sind also Ansichten über die 
Aufgaben der staatlichen Organisation und das Wie der Durch- 
führung; Politik ist das sich in Bewegung setzen für seine poli- 
tische Ansichten, das Bestreben, die ins Auge gefassten Ziele zu 
verwirklichen. Sobald eine politische Bestrebung, ein politisches 
Resultat verwirklicht ist, so wird der Vorstellungsinhalt dieser 
Bestrebung dieses Postulates zum staatlichen Rechte. Solange 
politische Ansichten nicht zum Durchbruch kommen und ver- 
wirklicht werden, bleiben sie politische Ansichten und Vorstel- 
lungen. Alles Recht aber ist ursprünglich politische Vorstellung '?. 
Vor dem Staate konnte es also kein Recht, sondern nur poli- 
tische Ansichten geben. Erst mit der Einrichtung der staat- 
lichen Organisation entsteht das Recht desselben. Das Kenn- 
zeichen, ob eine Vorstellung politischer Natur sei oder Recht 
enthalte, liegt nur in der Sicherung der faktischen Durch- 
18 Man bezeichnet als Rechtsquellen Gesetz und Gewohnheit. Das be- 
deutet, dass wer das Recht suchen und finden will, es im Gesetze und in 
der Gewohnheit wahrnehmen, dort schöpfen könne. Unter Rechtsquellen kann 
man aber auch dasjenige verstehen, woraus das Gesetz oder die ewohnheit 
bei Bildung des positiven Rechts schöpft; diese Rechtsquellen sind die poli- 
tischen Vorstellungen.
	        
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