Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

— 296 — 
Instanz über den Bestand, Umfang und die Entziehung eines ver- 
liehenen Bergbau- oder Erbstollenrechts, sowie eines verliehenen 
Rechts, Steinsalz und Salzquellen zur Salzgewinnung oder Berg- 
werkswasser zu benutzen, Eisenbahnen einschliesslich der, Strassen- 
bahnen zu bauen und zu betreiben, Eisenbahngleise in einen 
Strassenkörper zu legen und zu benutzen, Fähren über öffentliche 
Flüsse, Stauwehre, Bewässerungsvorrichtungen oder Badeanstal- 
ten darin oder daran zu haben und Wasser daraus abzuleiten, 
sowie über die hiermit zusammenhängenden, die Ausführung, den 
Betrieb und die Unterhaltung der Anlage oder deren Ueberlassung 
an den Staat oder die Gemeinde betreffenden Pflichten des Unter- 
nehmers; 
8. gegen die Entscheidung des Ministeriums des Kultus und 
öffentlichen Unterrichts in folgenden Angelegenheiten: 
.a) über die Heranziehung zu den Anlagen und sonstigen 
öffentlichrechtlichen Leistungen an die Kassen der Schulgemein- 
den aller Konfessionen, einschliesslich des Schulgelds; 
b) über die Heranziehung zu den katholischen Kirchenanlagen 
gemäss $ 18 VO. vom 4. April 1879 über die Aufbringung des 
Bedarfs für die katholischen Kirchen und Schulen der Erblande 
u. Ss. w. (Ges.- u. VO.-Bl. S. 160) und $ 5 VO. vom 14. Sept. 1874 
über die Kompetenzverhältnisse in Bezug auf die katholischen 
Kirchen und Stiftungen in der Oberlausitz (Ges.- u. VO.-Bl. S. 303); 
c) über die mit der Vertretung der Schulgemeinde nach & 25 
Volksschul-G. vom 26. April 1873 (Ges.- u. VO.-Bl. 8. 350) zu- 
sammenhängenden Rechte und Pflichten, insbesondere über die 
Wählbarkeit zum Schulvorstande, über die Verpflichtung, das 
Schulvorsteheramt zu verwalten, und über die Vertretung selbstän- 
‚diger Grundstücke im Schulvorstande; 
d) über Streitigkeiten der im & 19 des Ges. vom 1. Nov. 1836 
(Ges.- u. VO.-Bl. 8.299) bezeichneten Art, sowie über die Frage, 
in welchem Glaubensbekenntnisse den schulpflichtigen Kindern der 
Religionsunterricht zu erteilen ist,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.