Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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— „actes de puissance publique* —, sondern auch „alle Opera- 
tionen, die auf Befehl der Regierung durch ihre unmittelbaren 
Beamten und mittelst aus Staatsvermögen stammender Geldmittel 
bewirkt werden“'®, Diese Akte, welche bei der Verwaltung und 
Verwendung des Staatsvermögens und zur Aufrechterhaltung des 
Dienstes der verschiedenen Ressorts („services publics“) erforder- 
lich werden, werden als „actes de gestion“ bezeichnet. Unter 
ihnen stehen an erster Stelle neben den öffentlichrechtlichen Ent- 
schädigungen !? die „marches de travaux publics“, die Verdin- 
gungen von Öffentlichen Arbeiten des Staates, der Kommunen 
und Departements an Unternehmer, sowie die „march6s de four- 
nitures“, die Lieferungsverträge, wie sie besonders von der Ver- 
waltung des Heeres und der Marine abgeschlossen werden. Für 
diese als „öffentlichrechtliche* Verträge behandelten „contrats 
administratifs“ haben sich sogar besondere Rechtsregeln heraus- 
gebildet ?°. | 
In der hierdurch bedingten Ausdehnung gewinnt der Grund- 
satz völliger Selbständigkeit der Verwaltung eine eminent prak- 
tische Bedeutung, indem er nicht nur der Thätigkeit der Ver- 
waltungsgerichte ein weites Feld eröffnet, sondern auch zugleich 
materiell eine Abschwächung der Herrschaft civilrechtlicher Re- 
geln bewirkt?!. Freilich darf nicht unerwähnt bleiben, dass zahl- 
reiche Ausnahmen von jener allgemeinen Regel zugelassen werden, 
und zwar insbesondere dann??, wenn angenommen werden kann, 
dass sich der Staat den Normen des Civilrechts und der Civil- 
rechtspflege dadurch unterworfen hat, dass „er eine Thätigkeit 
übte, welche, so wie sie ist, auch von einem Privatmann geübt 
werden könnte“?®,. Immerhin aber kennt das französische Recht 
18 LAFERRIERE I S. 200. Arröte du Directoire du 2 Germinal an V. 
19 Loenme VI S.23. Mayr, Theorie 8. 345f. 
20 BARRY, Clauses et conditions impos&es aux entrepreneurs. 
#1 LABAND im Archiv f. öff. Recht II S. 149f. 
#2 E. Meier in Holtzendorffs Encyklopädie, 8. Aufl., I S. 958. 
38 Mayer, Theorie S. 152£.
	        
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