Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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Handwerk überhaupt hat auch bei der Beratung des Handels- 
gesetzbuchs vom 10. Mai 1897 nicht den Beifall der Reichsgesetz- 
gebung gefunden und man kann die Ablehnung einer Forderung, 
für welche in den Handwerkerkreisen eine gewisse Sympathie 
bestand, nur als richtig erachten. Der Gegensatz zwischen 
Handwerk und Fabrikbetrieb deckt sich daher nicht schlechthin 
mit dem (Gregensatz zwischen Handwerker und Kaufmann. Eine 
Person kann Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs und 
gleichwohl Handwerker sein, es ist sogar möglich, dass sie Voll- 
kaufmann und mit ihrer Firma in das Handelsregister eingetragen 
ist, ohne dass hieraus sich die Notwendigkeit ergiebt, ihren Be- 
trieb schlechthin als einen Fabrikbetrieb zu kennzeichnen. Regel- 
mässig wird allerdings nur derjenige Produzent, dessen Betrieb 
über den Umfang des Handwerks hinausgeht, also den Charakter 
einer fabrikationsmässigen Betriebsweise erkennen lässt, auch 
Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs sein. 
Für die Abgrenzung des handwerksmässigen Betriebs von dem 
Fabrikbetrieb ist nicht die Grösse des Umsatzes, auch nicht die 
Art des Umsatzes entscheidend, wenigstens nicht allein, sondern 
vielmehr der innere Betrieb, also vor allem die Art und Weise 
der Herstellung der Waren, die Grösse der Anlagen, die Zahl 
der verwendeten Hülfspersonen, die Arbeitsteilung zwischen der 
kaufmännischen Thätigkeit des Unternehmers einerseits, der 
Thätigkeit des technischen und sonstigen Personals anderseits, 
ferner aber das Vorhandensein von kaufmännischen Einrichtungen, 
wie kaufmännische Buchführung, kaufmännisch geschultes Personal, 
die Menge der Vorräte sowohl an Fabrikaten wie an Halb- 
fabrikaten und Rohstoffen. Diese Momente sind in zahlreichen 
Erkenntnissen des vormaligen Reichsoberhandelsgerichts und 
des Reichsgerichts als Unterscheidungsmerkmale aufgestellt und 
werden als solche auch in den Kommentaren zu der Gewerbe- 
ordnung und dem Handelsgesetzbuch anerkannt. Ein Betrieb 
ist, ungeachtet eines grossen Umsatzes und bedeutenden Um-
	        
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