Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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Kleider selbst von Heimarbeitern (Hausindustriellen) in ihrer 
eigenen Wohnung erfolgt. Die Konfektionsindustrie in Deutsch- 
land unterscheidet sich von anderen Industriezweigen bekanntlich 
darin, dass die Herstellung ihrer Fabrikate in grösstem Umfange 
durch Heimarbeiter geschieht; grosse Betriebsräume und Arbeits- 
werkstätten sind im allgemeinen nicht vorhanden; ihre Errichtung 
wird zwar seit Jahren angestrebt und wäre im sozialpolitischen 
Interesse lebhaft zu begrüssen, allein bislang sind die hierauf ge- 
richteten Bemühungen nicht besonders erfolgreich gewesen und es 
will scheinen, als ob noch für längere Zeit die bisherige Betriebs- 
form insoweit die vorherrschende bleiben werde. Das technische 
Personal, welches in den Geschäfts- und Betriebsräumen selbst 
arbeitet, ist um deswillen zumeist nur ein kleines, und dieser 
Umstand mag es wohl vor allem veranlasst haben, auch Ge- 
schäfte von ganz bedeutendem Umfang, in denen auf Vorrat 
und für den Massenbedarf fabriziert wird, unter die Klasse der 
Handwerksbetriebe zu stellen, trotzdem die Arbeitsteilung zwischen 
technischer und kaufmännischer Arbeit hier konsequent durchgeführt 
ist, trotzdem diese Unternehmungen über ein im Verhältnis zahl- 
reiches kaufmännisches Personal verfügen, Kunden durch Rei- 
sende besuchen lassen und der Betriebsunternehmer sich an den 
technischen Arbeiten mit nichten beteiligt. Diese Klassierung solcher 
Geschäfte ist um so auffallender, als sie durchgängig dem Unfall- 
versicherungsgesetz unterstellt sind und damit auch seitens der 
für die Auslegung dieses Gesetzes massgebenden Rechtsübung 
ihr Charakter als fabrikmässiger Betrieb anerkannt ist. Der 
Widersinn, der darin liegt, industrielle Betriebe zu Handwerks- 
betrieben stempeln zu wollen, kann auch daraus entnommen 
werden, dass hierdurch die in den betreffenden Betrieben be- 
schäftigten Personen sowohl der wohlthätigen Einwirkung der 
Arbeiterschutzgesetze als auch der Unfallversicherung verlustig 
gehen würden. Es bedarf aber nicht der Verwertung dieses 
Argumente, da auch ohne dasselbe aus dem Gesetze sich
	        
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