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Kleider selbst von Heimarbeitern (Hausindustriellen) in ihrer
eigenen Wohnung erfolgt. Die Konfektionsindustrie in Deutsch-
land unterscheidet sich von anderen Industriezweigen bekanntlich
darin, dass die Herstellung ihrer Fabrikate in grösstem Umfange
durch Heimarbeiter geschieht; grosse Betriebsräume und Arbeits-
werkstätten sind im allgemeinen nicht vorhanden; ihre Errichtung
wird zwar seit Jahren angestrebt und wäre im sozialpolitischen
Interesse lebhaft zu begrüssen, allein bislang sind die hierauf ge-
richteten Bemühungen nicht besonders erfolgreich gewesen und es
will scheinen, als ob noch für längere Zeit die bisherige Betriebs-
form insoweit die vorherrschende bleiben werde. Das technische
Personal, welches in den Geschäfts- und Betriebsräumen selbst
arbeitet, ist um deswillen zumeist nur ein kleines, und dieser
Umstand mag es wohl vor allem veranlasst haben, auch Ge-
schäfte von ganz bedeutendem Umfang, in denen auf Vorrat
und für den Massenbedarf fabriziert wird, unter die Klasse der
Handwerksbetriebe zu stellen, trotzdem die Arbeitsteilung zwischen
technischer und kaufmännischer Arbeit hier konsequent durchgeführt
ist, trotzdem diese Unternehmungen über ein im Verhältnis zahl-
reiches kaufmännisches Personal verfügen, Kunden durch Rei-
sende besuchen lassen und der Betriebsunternehmer sich an den
technischen Arbeiten mit nichten beteiligt. Diese Klassierung solcher
Geschäfte ist um so auffallender, als sie durchgängig dem Unfall-
versicherungsgesetz unterstellt sind und damit auch seitens der
für die Auslegung dieses Gesetzes massgebenden Rechtsübung
ihr Charakter als fabrikmässiger Betrieb anerkannt ist. Der
Widersinn, der darin liegt, industrielle Betriebe zu Handwerks-
betrieben stempeln zu wollen, kann auch daraus entnommen
werden, dass hierdurch die in den betreffenden Betrieben be-
schäftigten Personen sowohl der wohlthätigen Einwirkung der
Arbeiterschutzgesetze als auch der Unfallversicherung verlustig
gehen würden. Es bedarf aber nicht der Verwertung dieses
Argumente, da auch ohne dasselbe aus dem Gesetze sich