Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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Aufsätze, 
mn 
Zur Braunschweiger Regentschaftsfrage. 
Eine Skizze 
von 
W. CH. FRANcKE, Oberlandesgerichtsrat a. D. 
Das Herzogtum Braunschweig — amtlich: Braunschweig- 
Lüneburg — ist das letzte selbständige Bruchstück des am 
12. Aug. 1235 in der Reichsversammlung zu Mainz gegründeten 
Herzogtums der „Lande zu Braunschweig und Lüneburg“. Diese 
Gründung war der endgültige Friedensschluss zwischen Hohen- 
staufen und Welfen: Heinrichs des Löwen Enkel Otto das Kind, 
derzeit der einzige seines Greschlechtes, trug diese seine Erb- 
lande dem Reiche zu Lehen auf und ward dafür deren Herzog, 
frei von der sächsischen, d, h. niedersächsischen Herzogsgewalt 
und mit dem Sonderrecht, dass das neue Reichsfahnenlehn unter 
seinen Nachkommen einem Erblande gleich sich vererbe, Dies 
ist denn auch, von den französischen Zeiten abgesehen, bis 1866, 
bezw. 1884 geschehen, obwohl mehrere deutsche Kaiser dem 
Mainzer Vertrage widersprechende Belehnungen oder Anwart- 
schaften erteilt haben. 
Archiv für öffentliches Recht. XVI. 4. 31
	        
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