Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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volgten ufzugen soviel, das sich solcher leuth wenig zutrosten. 
Derwegen begeren fürst. durchl. gnedigst der senat dahin trachten 
wolle, damit die ermelte notwendigkeit bestellet und versehen 
(werde). “ Nachdem dann der Herzog noch die Frage des vor- 
läufigen Ersatzes gestreift und erklärt, daß er „dieweyl dann 
an der facultet theologie am meisten gelegen“, es für gut ansehe, 
jene drei Predigtstühle dem Kollegium zuzusetzen, kommt er auf 
das Anrufen der Bemühung des Senates zurück und verlangt 
von diesem, dass er sich sofort um einen geeigneten theologischen 
Lektor, der zugleich „in der Altenstat den predigstul versehe“, 
umthue (= darauf trachten wolde .. .. damit etwan ein mann 
uberkommen werden mochte“), „weil dieselb (F. D.) magistrum 
Funckenn vom hof nicht lassen kommen“?!. Also in der That 
nur eine einmalige Leistung wird vom Senat in Ansehung 
?! Nach dem überkommenen Material war die Lage der Dinge zu der hier 
in Betracht kommenden Zeit überhaupft folgende: Nachdem Herzog Albrecht 
am 20. Juli 1544 zu Königsberg eine Deklaration über die Gründung der Uni- 
versität erlassen, erfolgte deren feierliche Einweihung am 17. Aug. 1544. Es 
gab zu Anfang nur je einen Professor für die drei oberen Fakultäten, für die 
philosophische acht. Theologieprofessor war seit Juni 1546 Staphylus. Unterm 
80. Dez. 1546 sprach sich Herzog Albrecht aber für die Berufung eines zweiten 
theologischen Professors aus. Wahrscheinlich durch Staphylus veranlasst, 
wies der Herzog im Abschied vom 4. Juni 1548 auf den Magister Melchior 
Isinder als einstweiligen Ersatz hin, bis eine zur Bekleidung der Altstädtischen 
Pferrstelle und zugleich der theologischen Professur geeignete Persönlichkeit 
gefunden sei. Am 27. Jan. 1549 traf darauf auch Ösiander in Königsberg 
ein und wurde sowohl Professor der Theologie, als Pfarrer an der Altstadt; 
der Magister Funke, der von November 1547 ab interimistisch dies Pfarr- 
amt verwaltet, wurde zum Hofprediger ernannt. S. Toeppen S. 108, 110, 
132, 156, 162ff., LAcKneEr 8, 28ff. — Dass der Herzog Albrecht übrigens selbst 
in Personalangelegenheiten der Universität thätig war und andererseits dem 
Senat in dieser Hinsicht Direktiven erteilte, ist mehrfach bezeugt. S. bes. 
TscHAcKEert Bd. III 8.196, Abschied des Herzogs Albrecht an Rektor und 
Senat der Universität vom 21. Okt. 1548: „Und wiewol nicht ohne wir mit 
gerumbtem magistro Staphylo zum theyl in handlung stehen, doch aber bis 
daher nichts entlichs beschliffen khönnen, derwegen unf nicht entgegen, das 
ir ihnen diffals selbs ansprechen und auch mit ihme noch notturft bereden 
thetet“ etc.
	        
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