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der Auflage, einen geeigneten Pfarrer für die Altstadt und
gleichzeitigen T'heologieprofessor zu besorgen, verlangt.
Kurz: Anlage und Inhalt des Abschiedes vom 4. Juni 1548
sprechen durchaus dagegen, in diesem irgendwie die Aufstellung
eines die Universität begünstigenden speziellen Rechtsbefehls zu
finden. Der Abschied ist ein einfaches Verwaltungsan-
schreiben des Herzogs an die Universität, von dessen Inhalt
der letztere jederzeit abweichen konnte und welches der Uni-
versität keine irgendwie gearteten, geschweige denn immerwäh-
renden Gerechtsame mit Bezug auf die Besetzung der bewussten
Königsberger Pfarrstellen verleiht.
Die wahre Natur des Abschiedes vom 4. Juni 1548 als
eines einfachen Verwaltungsanschreibens des Herzogs an die Uni-
versität ergiebt sich aber bis zur vollen Evidenz, wenn noch das
sonstige hierher gehörige und bei TscHAcKErT III mitgeteilte
Urkundenmaterial in Betracht gezogen wird. Der Kernpunkt des
Abschiedes vom 4. Juni 1548 ist die Frage der Anstellung eines
zweiten theologischen Professors. Ueber diese Frage verhandelten
nun der Herzog und der Senat der Universität mit einander in
mehreren Anschreiben, die hier nach TscHAckErRT III zusammen-
gestellt seien:
1. S. 139: No. 1930—1546, Dezember 30. Bedenken des
Herzogs Albrecht, die theologische Fakultät betreffend. [Al-
brecht wünscht die Besetzung einer zweiten Professur in der
Theologie an der Universität in Königsberg. ]
2. 8. 141: No. 1933a—1547, Januar 10. Rektor und
Senat der Universität Königsberg an Herzog Albrecht. [Ant-
wort auf dessen Abschied vom 30. Dezember 1546, betreffend
die Anstellung eines zweiten theologischen Professors. Der
Senat billigt den Vorschlag an sich vollkommen, macht aber
auf das Unvermögen des Aerariums aufmerksam, in welchem
nach Bestreitung der jährlichen Ausgaben nur ein. äusserst
geringer Rest zurückbleibe.]