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Adels in ähnlicher Weise, wie man sich das Emporsteigen der
hochadligen Familien in früheren Jahrhunderten dachte, nämlich
durch Erhebung in den Grafen- oder Fürstenstand und die Er-
werbung einer Reichsstandschaft, in die Reihen des hohen Adels
eintreten zu sehen. Da waren z. B. die Schönborn, niederer
Adel vom Westerwald, die erst 1663 den Reichsfreiherrnstand
erhalten hatten; 1701 wurden dann die fünf Söhne Philipp Er-
weins von Schönborn in den Reichsgrafenstand erhoben, nach-
dem sie 1671 von ihrem Oheim Johann Philipp von Schönborn,
Kurfürst von Mainz und Fürstbischof von Würzburg, mit einem
Teil der dem Hochstift Würzburg heimgefallenen Güter der
reichsständisch gewesenen Herren von Reichelsberg belehnt worden
waren, wegen deren der dritte dieser fünf Brüder, Melchior
Friedrich, ins fränkische Grafenkollegium eingeführt wurde. Da
waren die Törring, vor alters salzburgische und bayerische
Ministerialen, die 1566 zu Freiherrn, 1630 zu Grafen erhoben
wurden und von denen die Linie zu Guttenzell 1745 mit der
Herrschaft Gronsfeld Sitz und Stimme im westphälischen Reichs-
grafenkollegium erheiratet hatte Da waren die Windisch-
grätz, die seit 1222 als Burgmannen zu Grätz erscheinen;
1551 erwarben sie den Reichsfreiherrenstand; 1684 wurde der
Reichsvizekanzler Gottlieb von Windischgrätz in den Reichs-
grafenstand erhoben und erlangte als Personalist Aufnahme ins
fränkische Grafenkollegium, bis 1804 dem Geschlechte auch noch
die Reichsfürstenwürde zu teil wurde. Von dem bekannten
westphälischen Geschlechte Plettenberg gelangte der nun aus-
gestorbene Zweig Plettenberg-Wittem zu Mietingen, der 1722 die
Herrschaft Eys erwarb, zehn Jahre später durch Verleihung von
Sitz und Stimme auf der westphälischen Grafenbank zur Reichs-
standschaft. Von dem in Hessen und Nassau angesessenen Ge-
schlechte von Dernbach gen. Graul erwarb Otto Wilhelm,
jedenfalls durch die Bemühungen seines Bruders Peter Philipp,
der Bischof zu Bamberg und Würzburg war, 1675 die Freiherrn-,