Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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1678 die Grafenwürde, sowie die reichsunmittelbare Herrschaft 
Wiesentheid in Franken und hiermit die Aufnahme ins fränkische 
Grafenkollegium. Für Johann Kasimir Kolbe von Warten- 
berg, der 1695 zum Freiherrn, 1698 zum Grafen erhoben worden 
war, wurde 1707 die Reichsgrafschaft Wartenberg gebildet, mit der 
er Sitz und Stimme auf der Grafenbank der Wetterau erhielt. 
Johann Ludwig von Wallmoden erkaufte 1782, nachdem 
er im vorhergehenden Jahre in den Grafenstand erhoben, die 
reichsständische Herrschaft Gimborn und Neustadt in West- 
phalen, wodurch er Sitz und Stimme auf der westphälischen 
Grafenbank erhielt. 
8 4. 
Die Zahl der seit dem 16. Jahrhundert in dieser Weise 
aus dem niederen Adel in den Hochadel aufgestiegenen 
Geschlechter war eine so grosse, dass — natürlich auch in- 
folge des Aussterbens alter Familien — beim Beginn des 19. Jahr- 
hunderts der grössere Teil des hohen Adels aus ihnen 
bestand. Abgesehen von den heute noch regierenden Familien, 
die ausser dem Hause Liechtenstein® und vielleicht auch 
Reuss® alle von altem Herrenadel sind, waren damals reichs- 
ständisch die 
*Aremberg (Ligne)’? * Bentheim 
Auersperg Bentinck 
5 MEILLER, Regesten zur Geschichte der Babenberger 71 No. 60. 
6 Forschungen zur deutschen Geschichte IX 8. 529. 
” Bei Aufstellung dieser Liste bin ich im ganzen der Aufzählung 
Hrrrter’s (Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten Häuser 
Deutschlands, Berlin 1871, S. 325 ff.) gefolgt. Ich habe nur Oroy gestrichen, 
weil es, was auch HErFFTER angiebt, nicht reichsständisch war, Ligne, weil 
dieses Haus mit Aremberg identisch ist, sowie Pappenheim, welches eben- 
falls nicht reichsständisch war. Dagegen habe ich hinzugefügt die Sternberg- 
Manderscheid, Dietrichstein, Kaunitz-Rietberg, Ungnad von 
Weissenwolf und Waldstein, von denen allen mir unklar ist, weshalb 
HEFFTER sie nicht aufgenommen hat, da sie doch alle bei der Bundesversamm-
	        
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