Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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werden sollten, als ob sie „de ventre libero nati essent“. Es ist 
also der Makel der Unfreiheit, der die Maltitz hinderte, ob- 
schon sie einem ritterbürtigen Geschlechte entstammte, 
mit einem Fürsten eine vollgültige Ehe einzugehen "“, 
Genau in derselben Weise äussert sich 1273 der nämliche 
Kaiser über Adelheid von Münzenberg, die mit dem edlen 
Herrn Reinhard von Hanau vermählt war, und von der (und 
zwar mit Recht, da die Münzenberg Reichsministerialen waren?) 
behauptet wurde, sie sei von unfreier Herkunft: „te puerosque 
tuos — ab omni servitute ministerialium liberamus.*“ Da die 
Kinder der ärgeren Hand folgten, so wird 1287 auch der aus 
dieser Ehe hervorgegangene Sohn, Ulrich von Hanau, vom 
Kaiser von allen Mängeln „servilis seu ministerialis conditionis“ 
befreit. Dabei waren die Münzenberg eine hochgestellte Familie, 
die über Land und Leute gebot und eine Stellung einnahm, die 
in politischer und staatsrechtlicher Beziehung wohl den Grafen 
gleichkam. Aber diese Herrschaft über Land und Leute, die 
sie schon seit alters hatten, und ihre ganze Stellung, die wohl 
den edlen Herren Reinhard von Hanau zu dem Glauben ver- 
1 Debrigens weigerten sich trotz dieser kaiserlichen Standeserhebung 
die Landstände, den aus dieser Ehe hervorgegangenen Sohn Heinrichs des 
Erlauchten, Friedrich, als ebenbürtigen Erben anzuerkennen, wie er denn 
auch nicht als solcher succedierte, sondern mit Dresden und Radeburg ab- 
gefunden wurde. Das Gleiche hatte bei Apitz, dem Sohne Albrechts des 
Unartigen von Meissen, von seiner unebenbürtigen Gemahlin Kunne 
von Eisenberg statt. 
15 Konrad von Hagen, der Stammvater der Münzenberg, wird 1129 
von Kaiser Lothar III. fidelis ministerialis noster genannt. Er war Reichs- 
ministeriale, Eigenmann und nicht nobilis (Gönrum, Die Lehre von der Eben- 
bürdigkeit, Tübingen 1846, I S. 179 ff). Die Reichsministerialen hatten die- 
selbe Stellung wie andere Dienstmannen. Da sie aber keinen anderen Fürsten 
über sich hatten und wie diese direkt unter dem Kaiser standen, so gelangten 
sie wegen dieser fürstenmässigen Stellung bald zu grossem Ansehen. Zu 
ihnen scheinen auch die Truchsess von Waldburg und die von Rech- 
berg gehört zu haben, die schon in früher Zeit eine dem Herrenstand ähn- 
liche Stellung einnahmen.
	        
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