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werden sollten, als ob sie „de ventre libero nati essent“. Es ist
also der Makel der Unfreiheit, der die Maltitz hinderte, ob-
schon sie einem ritterbürtigen Geschlechte entstammte,
mit einem Fürsten eine vollgültige Ehe einzugehen "“,
Genau in derselben Weise äussert sich 1273 der nämliche
Kaiser über Adelheid von Münzenberg, die mit dem edlen
Herrn Reinhard von Hanau vermählt war, und von der (und
zwar mit Recht, da die Münzenberg Reichsministerialen waren?)
behauptet wurde, sie sei von unfreier Herkunft: „te puerosque
tuos — ab omni servitute ministerialium liberamus.*“ Da die
Kinder der ärgeren Hand folgten, so wird 1287 auch der aus
dieser Ehe hervorgegangene Sohn, Ulrich von Hanau, vom
Kaiser von allen Mängeln „servilis seu ministerialis conditionis“
befreit. Dabei waren die Münzenberg eine hochgestellte Familie,
die über Land und Leute gebot und eine Stellung einnahm, die
in politischer und staatsrechtlicher Beziehung wohl den Grafen
gleichkam. Aber diese Herrschaft über Land und Leute, die
sie schon seit alters hatten, und ihre ganze Stellung, die wohl
den edlen Herren Reinhard von Hanau zu dem Glauben ver-
1 Debrigens weigerten sich trotz dieser kaiserlichen Standeserhebung
die Landstände, den aus dieser Ehe hervorgegangenen Sohn Heinrichs des
Erlauchten, Friedrich, als ebenbürtigen Erben anzuerkennen, wie er denn
auch nicht als solcher succedierte, sondern mit Dresden und Radeburg ab-
gefunden wurde. Das Gleiche hatte bei Apitz, dem Sohne Albrechts des
Unartigen von Meissen, von seiner unebenbürtigen Gemahlin Kunne
von Eisenberg statt.
15 Konrad von Hagen, der Stammvater der Münzenberg, wird 1129
von Kaiser Lothar III. fidelis ministerialis noster genannt. Er war Reichs-
ministeriale, Eigenmann und nicht nobilis (Gönrum, Die Lehre von der Eben-
bürdigkeit, Tübingen 1846, I S. 179 ff). Die Reichsministerialen hatten die-
selbe Stellung wie andere Dienstmannen. Da sie aber keinen anderen Fürsten
über sich hatten und wie diese direkt unter dem Kaiser standen, so gelangten
sie wegen dieser fürstenmässigen Stellung bald zu grossem Ansehen. Zu
ihnen scheinen auch die Truchsess von Waldburg und die von Rech-
berg gehört zu haben, die schon in früher Zeit eine dem Herrenstand ähn-
liche Stellung einnahmen.