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aus niederem und ausländischem Adel, aber auch 20 Herren-
geschlechter, die erst nach diesem Jahre den Fürstenstand er-
langt haben.
In jedem Falle kommen also mehr Herrengeschlechter aus
den Fürstenfamilien in Wegfall, als Familien aus niederem und
ausländischem Adel, so dass also immer das Gegenteil dessen
erreicht wird, was man mit der Hypothese zu erreichen gedachte.
Ueberhaupt lehrt schon ein Blick auf die Liste, dass die
Idee, auf der die Hypothese aufgebaut ist, falsch ist. Nicht
die alten Herrengeschlechter waren es, die in der älteren
Zeit, d. h. im 17. Jahrhundert, in den Fürstenstand gelangten,
sondern die neu aus dem niederen oder aus ausländi-
schem Adel aufsteigenden Familien, bei denen man wohl
durch den höheren Titel ersetzen wollte, was ihnen an Herkunft
abging. Die alten Herrengeschlechter erhielten dagegen in der
Mehrzahl erst in späterer Zeit, nämlich im 18. Jahrhundert,
Fürstendiplome, weil man nunmehr die Tendenz hatte, sie vor
den noch immer in den Hochadel eintretenden neuen Geschlechtern,
die man jetzt meist bei dem Grafentitel beliess, auszuzeichnen.
Von diesen letzteren wurden im 18. Jahrhundert durchgehends
nur solche gefürstet, die auf alte aussterbende Häuser auf-
geheiratet waren und auf diese Weise sie wenigstens in weiblicher
Linie erhielten. Dies war der Fall bei den Orsini-Rosenberg,
den Khevenhüller-Metsch, den Colloredo-Mansfeld, den
Kaunitz-Rietberg.
Da so im 18. Jahrhundert meist alte Herrengeschlechter
den Fürstentitel erhielten, so erklärt es sich, dass gerade in
dieser Zeit die Ansicht aufkommen konnte, der Fürstentitel sei
bedeutungsvoll für die Präsumption des Ebenbürtigkeitsprinzips
in den hochadligen Familien, und dass die Doktrin damals
glauben konnte, in diesem Titel ein Leitwort zu finden. Dies
Leitwort, so unvollkommen es auch ist, hat aber nur dann einen
gewissen Wert, wenn man den Fürstentitel als solchen unein-