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geschränkt dazu nimmt; es verliert dagegen alle Bedeutung, wenn
man statt seiner „altfürstliche Familien“ setzt.
g 22.
Man könnte indes der Meinung sein, auch das Jahr 1600
liege noch nicht weit genug zurück; es dürfe höchstens 1500 als
Scheidungsjahr angenommen werden. Dann aber ist der Fürsten-
titel als Leitwort vollständig unbrauchbar, da er dem
deutschen Mittelalter ziemlich ungeläufig war. Es sind nur
wenige Geschlechter, meist slavischen Ursprungs oder an slavi-
schen Grenzen sitzend, die ihn damals führten. So finden wir
schon im 13. Jahrhundert die Fürsten von Anhalt; zur näm-
lichen Zeit die mit Witzlaff ausgestorbenen Fürsten von Rügen;
seit ca. 1404 nehmen die mecklenburgischen Herren von Werle
den Titel „Fürsten von Wenden“ an. Dann waren ganz ver-
einzelt im Westen einmal die Grafen von Geldern kurze Zeit
(1317—1339) Fürsten. Als bleibender Titel in einem deutschen
Fürstenhause kommt er im Mittelalter also nur bei Anbalt vor.
Der Titel dagegen, den im deutschen Mittelalter (abgesehen von
den durch die Goldene Bulle 1356 als erste Fürsten des Reichs
kreierten sieben Kurfürsten) seit der Zeit der alten Stammesherzog-
tümer die höher als die Grafen stehenden deutschen Grossen
regelmässig führten, war der eines „Herzogs**. So die alten
Herzöge von Schwaben, Franken, Bayern, Sachsen und
Lothringen. Er war es auch, der damals bei Standeserhöhungen
verliehen wurde. So wurden im 12. Jahrhundert die Markgrafen
von Oesterreich, Steyermark und Kärnthen zu Herzögen
erhoben, erhielten Graf Heinrich von Limburg und Graf
4 Wir sehen hier ab von den als Variationen des Grafentitels auf-
zufassenden und ursprünglich besondere Aemter bezeichnenden Titeln eines
Pfalzgrafen, Landgrafen, Burggrafen etc. und dem ein grösseres Gebiet an
der Grenze verwaltenden Markgrafen. Ihre spätere Rangordnung siehe in
Isteß, De feudis Imperii 8. 170.