Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

— 615 — 
ermächtigt, mit Zustimmung der Bundesversammlung die. Erwerbung der 
Hauptbahnen auch auf dem Wege des freihändigen Kaufes vorzunehmen, 
wobei immerhin für die Festsetzung des Rückkaufpreises die Bestimmungen 
der Bundesgesetzgebung und der Konzessionen massgebend sind.“ Zuerst wurde 
die Zentralbahngesellschaft in das Eigentum der Eidgenossenschaft übergeleitet. 
Es steht zu erwarten, dass auch die anderen Hauptbahnen im Wege des 
freihändigen Ankaufes in Kürze Staatseigentum werden, und damit auf 
langen Umwegen die Verstaatlichungsaktion vollendet wird. Ob die schwei- 
zerische Eidgenossenschaft durch die Verstaatlichung ein gutes Geschäft 
macht, ist freilich recht zweifelhaft und muss abgewartet werden. Ein Fis- 
kalismus nach preussischem Muster ist jedenfalls durch ein Garantiegesetz 
vorläufig ausgeschlossen; denn nach dem Rückkaufsgesetz müssen alle Ueber- 
schüsse, welche auf den Bundesbahnen erzielt werden, wieder für Eisenbahn- 
zwecke Verwendung finden. Das ist gewiss eine sehr weise Einrichtung: 
schade nur, dass sie jederzeit durch ein neues Gesetz beseitigt werden kann. 
Mit der Eisenbahnverstaatlichung erhält die schweizerische Republik ferner- 
hin eine allmächtige Bureaukratie, die sie bis jetzt nicht gehabt hat. 
Eine solche Eisenbahnbureaukratie ist aber in einem demokratischen Staats- 
wesen besonders gefährlich, weil hier ganz besonders politische Gesichts- 
punkte die Eisenbahnverwaltung beherrschen können. Wie jede Eisenbahn- 
verstaatlichung, hat also auch die schweizerische erhebliche Schönheitsfehler; 
ja dieselben sind sogar grösser als in anderen Staaten. — 
Ich habe bier versucht, den Hauptinhalt des HeroLp’schen Buches in 
grossen Zügen wiederzugeben. Das konnte bei einer so verwickelten Ma- 
terie, wie der vorliegenden, leider nur ganz unvollkommen gelingen. Man 
muss eben das Buch selbst gründlich studieren. Es kommen hier so viele 
spezifisch schweizerische Verhältnisse in Frage, dass nur ein Schweizer selbst 
sie mit hinreichender Objektivität und Gründlichkeit darstellen konnte. 
Jeder Fachmann wird sich überzeugen, das dies HrrRoLD in unübertrefflicher 
Weise gelungen ist. 
Giessen. M. Biermer. 
Adolf Weber, Depositenbanken und Spekulationsbanken. Ein 
Vergleich deutschen und englischen Bankwesens. Leipzig, Verlag 
von Duncker & Humblot, 1902. 8°. 8303 Ss. M. 6.80. 
Eine sehr verbreitete Meinung in Deutschland ist die, dass das britische 
Bankwesen demjenigen anderer Länder dadurch überlegen und volkswirt- 
schaftlich gesunder als dieses sei, weil dort eine grössere Arbeitsteilung und 
Spezialisierung herrsche. Der Verf. der vorliegenden Schrift hat es sich zur 
Aufgabe gestellt, die britische Bankorganisation in allen ihren Teilen zu 
studieren und jene bei uns herrschende Meinung auf ihre Richtigkeit kritisch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.