Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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nachzuprüfen. Er kommt hierbei zu sehr bemerkenswerten und neuen Re- 
sultaten, die besonders wertvoll dadurch werden, dass er überall die deutschen 
Bankzustände mit den britischen vergleicht. Der Raum, der mir für die 
Besprechung zur Verfügung steht, gestattet leider nicht, dem Gedankengang 
‚des Verf. in wünschenswerter Ausführlichkeit zu folgen. Ich kann deswegen 
nur auf einige wenige Punkte rein referierend hinweisen, im übrigen aber 
die sehr lesenswerte Studie allen Fachleuten zur Lektüre dringend empfehlen. 
Gerade in der gegenwärtigen Zeit, wo wir in Deutschland eine schleichende 
Wirtschaftskrisis durchzumachen haben und mannigfaltige Vorschläge im 
Sinne des Ausbaues und der Verschärfung unseres Bankrechts veröffentlicht 
werden, verdient das WeEsEr’sche Buch besondere Beachtung. WEBER be- 
ginnt mit einem Vergleich des Notenbankwesens in England und Deutsch- 
land. Er hält sich hierbei nicht lange auf, weil kaum viel Neues über diesen 
Gegenstand zu sagen ist. Das englische Zettelbankwesen ist in Deutschland 
hinreichend bekannt und was ScHÄFFLE über dasselbe vor fast 50 Jahren ge- 
sagt hat, gilt auch in der Gegenwart: „Das geltende Recht über das und der 
faktische Bestand des englischen Zettelbankwesens ist ein so wunderliches 
Gemisch von Freiheit und Beschränkung, von Monopol und Gewerbsfreiheit, 
von doktrinär-dogmatischer und historisch zufälliger Anlage, wie es heut- 
zutage nur in Grossbritannien denkbar ist.“ Die deutsche Reichsbank genügt 
nach WEBER ihren volkswirtschaftlichen Aufgaben in weit grösserem Masse 
als die Bank von England, obgleich sie mit geringerem Grundkapital arbeitet, 
mit sieben nicht unbedeutenden Privatnotenbanken zu rechnen hat und, was 
den Abrechnungsverkehr anbetrifft, auf Gewohnheiten angewiesen ist, die sich 
erst langsam dem britischen Vorbilde nähern. Den hauptsächlichsten Vor- 
sprung vor der Bank von England hat die deutsche Centralbank dadurch, 
dass ihr Barreservesystem tragkräftiger ist, und sie nicht von den privaten 
Depositenbanken überflügelt worden ist. 
Ein zweiter Abschnitt behandelt die Organisation der englischen und 
deutschen Depositen- und Spekulationsbanken, ein dritter, besonders wich- 
tiger und umfangreicher, Abschnitt die Thätigkeit der Banken. Beide ge- 
hören eng zusammen. Sowohl in Grossbritannien wie in Deutschland hat 
sich die Tendenz zum Bankgrossbetrieb wirksam gezeigt. In England sind 
die Banken mit kleinerem und mittlerem Kapital nicht nur stark zurück- 
gegangen, sondern auch das Kapital der Grossbanken hat sich von Jahr zu 
Jahr. verstärkt, zum Teil durch Aufsaugung kleinerer Institute, zum Teil 
durch Neuemissionen von Aktien. Namentlich in der allerletzten Zeit hat 
diese Konzentration des Bankwesens rapide Fortschritte gemacht, und 
speziell in dem letzten Jahrzehnt sind die. Provinzialbanken zu Gunsten der 
Londoner Institute stark zurückgedrängt worden. In verhältnismässig kurzer 
Zeit ist die Zahl der britischen ‚Provinzialbanken auf die Hälfte zurück- 
gegangen. Aehnlich liegen die Verhältnisse in Deutschland. Auch hier 
zeichnen sich die Grossbanken durch starke Steigerung ihres Grundkapitals 
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