Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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die zweite Abteilung 
a) in Orten desplatten Landes 8,8°/o bis 31,2°/o, durchschnittl. 16,6°/o, 
b) in den drei Grossstädten 15,7°/o bis 18 o/o, Fr 16,9°/o, 
c) in den übrigen Städten 7,4°/obis20 °/o, „ 13,7°/o, 
die dritte Abteilung 
a) in ländlichen Orten 58,4°/o bis 88,5°/o, durchschnittl.79,6°/o, 
b) in den drei Grossstädten 76,2°/o bis 81,2°/o, „ 78,7°/o, 
c) in den übrigen Städten 74,2°/o bis 90 °/o, „ 83 °%. 
Die Höchst- und Mindestwerte dieser Verhältniszahlen hatte 
man für folgende Orte berechnet: es entfielen nach der Berech- 
nung, in Prozenten ausgedrückt, 
auf die erste, zweite, dritte Abteilung 
in Lauterbach . . ... 10,6 17,0 72,4, 
in Vielau. 2. 2. 2. 2.2.. 10,4 81,2 08,4, 
in Laubegast. . . . ... 1,7 10,2 88,1, 
in Bad Elster . . . .. 2,0 11,9 86,1, 
in Oberseifersdorff . . . . 3,2 8,8 88,0, 
in Nerchau . . . 2... 1,6 11,9 86,5, 
in Wehlen en 6,0 19,8 «4,2, 
in Pausa . . . . .. 5,5 20,0 74,5, 
in Elsterberg . . . . 2,4 1,4 90,1, 
im Wahlkreis Dresden v 4,4 18,0 77,6, 
im Wahlkreis Leipzig II. . 6,4 17,4 16,2, 
im Wahlkreis Chemnitz II . 3,1 15,7 81.2. 
89. 
Die Wahlvorsteher und Wahlkommissare. 
I. Die Leitung der Wahlmännerwahl liegt in den Händen 
des Wahlvorstehers ($ 13 Abs. 2 W.-G. II). Derselbe wird 
ebenso wie die Person, die ihn im Behinderungsfalle zu vertreten
	        
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