Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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sie nun privatschriftlich erfolgen oder die Form der öffentlichen 
oder öffentlich-beglaubigten Urkunde tragen, für ebenso unzulässig 
erklärt, wie eine Stimmenabgabe durch einen Stellvertreter. 
Die damit verbundene Gefahr, dass jemand unter Angabe 
eines ihm nicht zukommenden Namens zur Stimmenabgabe zu- 
gelassen werde, ist verhältnismässig klein; die Wahlvorstände 
können nämlich gegebenenfalls verlangen, dass der Wähler ihnen 
gegenüber sich über seine Person ausweise. 
Dagegen ist das Wahlergebnis leicht Fälschungen insofern 
ausgesetzt, als auch das Wahlgesetz II an dem Grundsatz der 
geheimen Abstimmung festgehalten und insoweit der preussischen 
Verordnung vom 30. Mai 1849 sich nicht angeschlossen hat, 
nach deren $$ 21 und 30 die Wahlen durch Stimmengebung zu 
Protokoll geschehen. Die Wahlen erfolgen nach sächsischem 
Rechte vielmehr durch Abgabe von Stimmzetteln, welche un- 
eröffnet in verschlossene Behältnisse zu legen sind und bei der 
Abgabe derart zusammengefaltet sein sollen, dass der bezw. die 
auf ihnen verzeichneten Namen bedeckt sind ($$ 18 Abs. 1, 29 
Abs. 1 W.-G. I, 828 Abs. 3 A.-V.). Diese Bestimmungen ge- 
nügen in der Hauptsache, um den Grundsatz der Geheimhaltung 
der Stimmenabgabe durchzuführen, lassen aber vor allem noch 
die Möglichkeit zu, schon an der Farbe, dem Formate, der Be- 
schaffenheit oder sonstigen äusseren Merkmalen der Stimmzettel 
die Art der Abstimmung des Einzelnen zu erraten. 
Um nun den Fälschungen und Fälschungsversuchen, die bei 
geheimer Abstimmung verhältnismässig leicht vorkommen und 
deren Wirkung auf das schliessliche Wahlergebnis mit Sicherheit 
nicht festgestellt werden kann, möglichst vorzubeugen und sie 
thunlichst auszuschliessen, bestimmt das sächsische Recht: 
a) Die zusammengefalteten Stimmzettel sind in verschlossene 
Behältnisse zu legen, welche bei Beginn der Wahlhandlung vom 
Wahlvorsteher bezw. Wahlkommissar unter Zuziehung eines Ur- 
wählers bezw. Wahlmannes der betreffenden Abteilung auf ihre
	        
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