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Dr. P. Siller, Regierungsassessor im Ministerium für Handel und Gewerbe,
Die Grundlagen und Ziele der Verhältniswahl. Berlin (Carl
Heymann) 1903. 64 S. (M. 1.—).
In dem Gewerbegerichtsgesetz vom 30. Juni 1901 8 15 ist gestattet,
dass durch das gewerbegerichtliche Statut die Beisitzerstellen nach dem Ver-
hältnis der Stimmenzahl jeder anlässlich der Wahlen sich bildenden gewerb-
lichen Gruppen und Interessentenkreise zur Gesamtstimmenzahl des betreffen-
den Wahlkörpers verteilt werden. Um die Ausführung dieser Bestimmung
zu erleichtern, hat der preussische Handelsminister „Vorschläge zur Rege-
lung des Wahlverfahrens bei den Gewerbegerichten nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl* veröffentlicht. Die vorliegende kleine Schrift enthält
eine Erläuterung und Begründung dieser Vorschläge; sie ist eine Denkschrift,
welche die Motive des Ministerialerlasses entwickelt. „Da diese Vorschläge
— wie der Verf. S. 11 bemerkt — in den wesentlichen Punkten den neuesten
Stand der Technik des Proportionalwahlverfahrens wiederspiegeln* und der
erwähnte Fall der erste ist, in welchem der sog. Proporz in Deutschland
wenigstens fakultative Anwendung findet, so ist diese klare und gemein-
verständliche Auseinandersetzung des Wesens dieser Einrichtung und ihrer
praktischen Handhabung sehr verdienstlich und dankenswert.
Laband.
Dr. Geert Seelig, Hamburgisches Staatsrecht auf geschichtlicher
Grundlage. Hamburg (L. Gräfe & Sillem) 1902. 141 S. (M. 3.—).
Die Schrift beruht auf Vorlesungen, welche — wie der Verf. in der
Vorrede sagt — für die breiteste Oeffentlichkeit bestimmt waren. Daraus
erklärt sich Form und Art der Darstellung. Sätze des allgemeinen Staats-
rechts und des positiven Hamburgischen Verfassungsrechts, geschichtliche
Entwicklungen und politische Erörterungen sind ineinander verflochten und
geben in gemeinverständlicher Weise ein Bild von den Eigentürnlichkeiten
der Hamburgischen Verfassung. Juristische Konstruktionen und Deduktionen
bilden nicht gerade die Stärke des Werkes und das Eingehen auf die Einzel-
heiten des Verfassungs- und Verwaltungsrechts war durch seinen Zweck und
Ursprung ausgeschlossen. Laband.
Paul von Ro&ll und Dr. Georg Epstein, Bismarcks Staatsrecht. Berlin
1903. Ferd. Dümmler. 488 S. 8°. (M. 7.50).
Das Buch ist eines der vielen Bismarckbücher. Es enthält Auszüge
aus Reden Bismarcks und namentlich sehr zahlreiche Zeitungsartikel, welche
als von ihm herrührend oder von ihm inspiriert gelten. Sie betreffen selbst-