Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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Liebesapostrophen vor den Traualtar getreten ist. Wir haben 
das System wirken gesehen mit seinen Vor- und Nachteilen. 
Wir erkennen nach wie vor seine grossen Vorzüge gegenüber 
seinen Vorgängern an: gegenüber dem absolutistischen System, 
bei dem der Staat ein von dem Volke verschiedenes, ihm als 
Schützer und Herr gegenüberstehendes Gebilde war, das praktisch 
mit dem Fürsten und seiner Beamtenschaft zusammenfiel, und 
gegenüber dem ständischen, das die Staatsregierung zwischen 
dem Fürsten und wenigen vornehmen Berufsständen teilte, die im 
Mittelalter die Gesellschaft gegenüber dem (niederen) Volk ge- 
bildet hatten. Der Parlamentarismus hat das Volk prinzipiell 
für mündig erklärt, für geeignet, die Verwaltung seiner Ange- 
legenheiten selbst zu besorgen. Der Parlamentarismus hat das 
Volk nach langer Pause — die Entwicklung hatte ja mit der 
Selbstregierung des Stammes begonnen — wieder zur Mitregie- 
rung berufen. Das ist sein bleibendes Verdienst. Andererseits 
erkennen wir, dass das System seine eigenartigen Gefahren hat, 
auch Gefahren für das Recht. 
Man kann an dem modernen Parlamentarismus in zweifacher 
Weise Kritik üben. Entweder von dem Gesichtspunkte aus, dass 
wir keinen reinen, normalen Parlamentarismus haben. Allent- 
halben hat bei uns das parlamentarische System als ein erweiter- 
tes ständisches System begonnen. Interesse im Wort „Interessen- 
vertretung“ ist nur eine modernisierte Umschreibung von Stand; 
Grossgrundbesitz eine Umschreibung von Adel. Es hat deshalb 
eine Menge ständischer Elemente aufgenommen. Von vielen 
Ländern kann man noch heute nicht einmal sagen, es sei dort 
parlamentarisches System mit ständischem, sondern es sei stän- 
disches System mit parlamentarischem Einschlag. Der über- 
grosse Einfluss der ständischen Elemente wirkt aber ver- 
wirrend auf das ganze Getriebe. Der parlamentarische Körper 
verliert seine Funktion und seine natürliche Stellung zum Volk. 
Er soll den Willen des letzteren vertreten, vertritt aber in Wirk-
	        
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