Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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Beamter einen Entschluss fassen, wo der Bundesratsbeschluss 
veröffentlicht werden soll, und dieser Entschluss muss durch eine 
Erwägung motiviert werden. Wäre es völlig gleichgültig, welche 
Verkündigungsart gewählt wird, so müsste entweder ein Zufall 
darüber entscheiden, was bei amtlichen Handlungen ausgeschlossen 
ist, oder die Entschlusslosigkeit wäre die Folge, wie in der be- 
kannten Geschichte von Buridans Esel, welcher mangels eines 
zureichenden Grundes sich nicht entschliessen konnte, von wel- 
chem von zwei gleichen Heubündeln er fressen wolle und ver- 
hungerte.e. Wenn das Eisenbahnbetriebsreglement 1874 im Cen- 
tralblatt, dagegen 1892 und 1899 im Reichsgesetzblatt veröffent- 
licht worden ist, oder wenn die Schiffsvermessungsordnungen im 
R.-G.-Bl. 1872 S. 270, 1888 S. 190, 1895 S. 153; dagegen die 
Verordnungen über die Schiffsvermessung für den Suezkanal im 
Centralbl. 1879 8. 288, 1888 S. 953, 1895 8. 96 verkündet wor- 
den sind, so beweisen gerade solche Verschiedenheiten, dass man 
an der massgebenden Stelle über die Art und Weise, wie Bundes- 
ratsbeschlüsse zu veröffentlichen sind, sich Gedanken macht und 
einen Sinn damit verbindet *®. 
Da das Reichsgesetzblatt verfassungsmässig das Verkün- 
digungsorgan ist und den Erfordernissen des formellen Ver- 
kündigungsprinzips entspricht, so kann man wohl, ohne sich einer 
gewagten Hypothese schuldig zu machen, annehmen, dass von 
dem Reichsgesetzblatt alle diejenigen Vorschriften fern gehalten 
werden, welche einer Verkündigung im Rechtssinn nicht bedürfen 
und ihrer nicht fähig sind, da durch ihre Aufnahme der Cha- 
rakter des Reichsgesetzblattes als des Verkündigungsblattes ver- 
wischt würde. Dies wird in augenfälliger Weise bestätigt, wenn 
man das Bundesgesetzblatt und Reichsgesetzblatt von 1867 bis 
2* In manchen Fällen erscheint dieser Sinn allerdings unerfindlich. 
Vgl. die Beispiele, welche Häner, Organische Entwicklung, S. 92, aus der 
Zeit bis 1879 zusammengestellt hat und welche aus der späteren Zeit sehr 
vermehrt werden können.
	        
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