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Dass ein solcher echter neuer Souverän für die Bundesgewalt
erstehe, ist allerdings die Möglichkeit. Die Voraussetzungen
dafür sind aber, wie uns scheint, von vornherein in ganz anderer
Weise gegeben, auf dem Boden der Republik, wie auf dem der
Monarchie. Bei der Republik entsteht er von selbst, bei der
Monarchie muss man ihn erst künstlich schaffen, und wenn man
ihn hat, so wird vielleicht eher ein Einheitsstaat daraus. Wenn
das so ist, so haben wir nicht zu viel gesagt, dass die Verschie-
denheit dieser Staatsformen von weit durchgreifenderer Bedeutung
ist für die ganze Lehre vom Bundesstaat, als man gemeiniglich
gelten lässt.
II. Den Normalfall für die Entstehung eines Bundesstaats
bietet ein für allemal die Nordamerikanische Union.
Noch während des Unabhängigkeitskrieges hatten die käm-
pfenden Staaten einen ewigen Bund miteinander geschlossen,
dessen Bestimmungen niedergelegt sind in den articles of con-
federation and perpetual union between the states vom 9. Juli
1778. Zu den gemeinsamen Angelegenheiten wurde vor allem
gerechnet die Kriegführung und völkerrechtliche Vertretung nach
aussen, Streitschlichtung zwischen den Bundesgenossen und das
Notdürftigste von innerer Verwaltung: Münzwesen, Mass und Ge-
wicht u. s. w. Diese Bundesgewalt sollte ausgeübt werden durch
den Kongress, der sich zusammensetzt aus je 2—7 Delegierten
der gesetzgebenden Körper der Einzelstaaten. Jeder Staat hat
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sich zusammenthun, so schaffen und tragen sie diesen coetus perfectus,
der über ihnen stehen soll; wenn die Staaten sich zusammenthun, so schaffen
sie eine Einrichtung, die ihrem schon vorhandenen coetus perfectus, ihrer
Herrschaft, ihrer Souveränetät in besserer, zweckmässigerer Weise dienen
soll. Diese Einrichtung kann mit allerhand Gewalt auch über die Mitglieder
ausgestattet werden. Deshalb bleiben von dieser Anschauung aus die Staaten
doch die Herren. — Man hat Lasaxp nicht ohne Grund vorgeworfen, dass
er eigentlich immer noch auf dem Standpunkte einer vertragsmässigen
Grundlage des Reiches stehe (JELLINEK, Staatenverbindungen $. 282). Viel-
leicht hat er aber gerade darin ganz besonders recht.