Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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formell und ausschliesslich beherrscht wird. Ob und wie sich 
auf diesem Wege die Staatstheorie — von der Staatspraxis ganz 
zu schweigen — weiter entwickeln kann, soll hier nicht erörtert 
werden. 
Nun tritt aber die neueste Erscheinung auf unserem Gebiete 
in denkbar schroffsten Gegensatz gerade zu dieser neuen Rich- 
tung. ANTON MENGERSs neue Staatslehre gehört eigentlich einem 
alten wissenschaftlichen Typus insofern an, als sie nichts anderes 
als eine Parteidoktrin ist noch sein will. Mit rückhaltloser 
Offenheit giebt sie sich als die Staatstheorie einer politischen 
Partei, nämlich der modernen Sozialdemokratie; gleich im ersten 
Satze der Vorrede proklamiert sie als ihren Zweck, „die prak- 
tischen Vorschläge des Sozialismus zur Umgestaltung unserer 
Gesellschaft in einem eng begrenzten Gesamtbild zusammen- 
zufassen“. Auch so bleibt freilich diese Erscheinung neuartig 
genug, wenn auch in anderem Sinne. Zunächst schon nach der 
persönlichen Seite hin; denn so reich sich auch die wissenschaft- 
liche Litteratur des Sozialismus entfaltet hat, so sind wir doch 
wenigstens in deutschen Landen noch nicht daran gewöhnt, offi- 
zielle Vertreter der Wissenschaft, ordentliche Meister der aka- 
demischen Zunft in ihrem Kreise zu finden. Und wenn man 
auch nach MEnGERs früheren Publikationen über seinen prin- 
zipiellen Standpunkt kaum in Zweifel sein konnte, so wird doch 
sein jetziges energisches Bekenntnis noch vielfach Ueberraschung 
und Aufsehen erregen. Es ist daher dieses Bekenntnis jeden- 
falls ein Beweis von nicht alltäglichem moralischen Mut; im 
übrigen haben wir es hier weder in bonam noch in malam partem 
mit der „Gesinnung“ des Autors, vielmehr ausschliesslich mit 
seiner wissenschaftlichen Theorie zu thun. 
Wenn nun auch eine allgemeine Staatslehre, die eine poli- 
tische Parteidoktrin ist und sein will, keinen neuen, sondern 
gerade den älteren Typus darstellt, so bringt doch MENGER mit 
der Vertretung gerade dieser politischen Parteirichtung ein neues
	        
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