Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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ihrem theoretischen System zu Grunde liegenden materialistischen 
Geschichtsauffassung. Wenn danach jede Rechtsordnung ledig- 
lich das Produkt der jeweiligen wirtschaftlichen Machtverhält- 
nisse ist, so mag man allerdings getrost die organisatorische 
Rechtsform des sozialistischen Staates der Zukunft überlassen, 
die sie aus der gründlichen Umwälzung der wirtschaftlichen 
Machtverhältnisse hervorgehen lassen wird. Bis dahin hat sich 
also die Thätigkeit des wissenschaftlichen Sozialismus auf das 
wirtschaftliche Gebiet zu konzentrieren und sich praktisch durch 
eine unausgesetzte Kritik der bestehenden Zustände, die deren 
Fehler und weitere Entwicklungstendenz den Massen zum Be- 
wusstsein bringt, zu bethätigen. 
Schon hiernach wird man a priori in MENGER trotz seines 
Sozialismus einen Gegner der materialistischen Geschichtsauf- 
fassung vermuten dürfen, da er es unternimmt, inmitten der noch 
völlig unumgewälzten Wirtschaftsverhältnisse die Rechtsordnung 
des sozialistischen Zukunftsstaates oder, um in seiner eigenen 
Terminologie zu reden, des „volkstümlichen Arbeitsstaates* be- 
grifflich zu konstruieren. Das ist im Sinne des Marxismus reine 
Ideologie; denn ebensogut könne man das Wetter zur Zeit des 
Zukunftsstaates prophezeien, wie die Rechtsordnung entwickeln, 
welche dereinst das kollektivistische Wirtschaftsleben aus sich 
erzeugen werde (vgl. auch STAMMLER: Wirtschaft und Recht 
S. 65). 
MeEnGEr dagegen geht von der Ueberzeugung aus, dass der 
Sozialismus jene erste Aufgabe 
„seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts durch eine fast unübersehbare 
Litteratur von vorherrschend kritischem Charakter längst gelöst“ habe. 
„Gegenwärtig, wo die sozialistische Weltanschauung sich allmählich 
ihrer Verwirklichung nähert, ist es wohl an der Zeit, auch ihre 
positive, organisatorische Seite mehr als bisher auszugestalten“. 
Auch diese konstruktive Arbeit soll der sozialistischen Propa- 
ganda dienen, und zwar der Propaganda unter den herrschenden 
und den gebildeten Klassen in Deutschland und in anderen
	        
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