Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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er der Verteilung nicht das Prinzip der Gleichheit zu Grunde. 
Auch diese Ablehnung der absoluten Nivellierung hängt mit 
seiner Skepsis gegenüber dem sonst bei den Utopisten üblichen 
Glauben an die psychologische Umwandlung des Menschen zu- 
sammen; daher glaubt er nicht völlig auf das individuelle Streben 
und die hierarchische Organisation der Gesellschaft, an welche 
die Menschheit in politischen und wirtschaftlichen Dingen seit 
Jahrtausenden gewöhnt ist, verzichten zu können. So sollen 
denn auch Unterschiede in den Genüssen nach der Stellung des 
Einzelnen in der Staats- und Arbeitsordnung, und nicht nur 
nach dem Mass der geleisteten Arbeit bestehen bleiben. 
„In dem volkstümlichen Arbeitsstaate werden sich immer Gegensätze finden, 
welche eine durchgreifende wirtschaftliche Gleichstellung aller Staatsbürger 
unmöglich machen.“ 
Der Gegensatz von Verwaltenden und Verwalteten ebenso wie 
die Unterschiede der Bildung werden sich auch im volkstüm- 
lichen Arbeitsstaate als eine fruchtbare Quelle der ökonomischen 
Ungleichheit erweisen; denn eine Chimäre sei es, 
„dass die Wissenschaft von dem Einzelnen neben der physischen Arbeit 
als Beiwerk getrieben oder dass der wissenschaftliche Unterricht mit der 
praktischen Unterweisung im Handwerk verbunden werden kann“. 
Dazu komme die Verschiedenheit der Menge und Tüchtigkeit der 
Arbeit des Einzelnen. 
„Wer der Ansicht ist, dass nach Einführung der sozialistischen Gesell- 
schaftsordnung das Gefühl der Brüderlichkeit die bisherigen egoistischen 
Triebfedern ersetzen wird, mag freilich diese Ursache der ökonomischen 
Ungleichheit zurückweisen; wer aber an eine solche wunderbare Wirkung 
des Sozialismus nicht glaubt, wird eine gewisse Verhältnismässigkeit von 
Arbeit und Lohn als unerlässlich betrachten müssen.“ 
Schliesslich werde auch der Erfolg der sozialistischen Bewegung 
die führende Klasse der Industriearbeiter besonders begünstigen. 
„Diese vier Momente werden auch im volkstümlichen Arbeitsstaat, selbst 
wenn in einem Augenblick heroischer Erregung die wirtschaftliche Gleich- 
stellung aller Staatsbürger beschlossen werden sollte, sehr bald zur öko- 
nomischen Ungleichheit zurückführen. Man muss sich deshalb den volks- 
tümlichen Arbeitsstaat als eine hierarchische Organisation vorstellen“,
	        
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