Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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Die Rechtssätze der deutschen Zolltarifgesetzgebung. 
Von 
Dr. GEORG SCHMAUSER, kgl. Oberzollinspektor in Landau. 
Als Quellen des Zollrechts kommen in Deutschland neben 
den Vorschriften des Abschnittes VI der Reichsverfassung und 
neben den Zollverträgen die Zollgesetze in Betracht. Von diesen 
Gesetzen hat das Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 im wesent- 
lichen noch heute in der ursprünglichen Fassung Geltung. 
Dagegen haben die Rechtssätze des Zolltarifgesetzes im Laufe 
der Zeit eine Reihe von Abänderungen erfahren. Die grund- 
legenden Bestimmungen für das jetzt gültige Zolltarifgesetz sind 
in dem Gesetze vom 15. Juli 1879, betreffend den Zolltarif des 
deutschen Zollgebietes und den Ertrag der Zölle und der Tabak- 
steuer (R.-G.-Bl. S. 207) enthalten. Die Veranlassung zu der 
vielfachen Aenderung der zolltarifgesetzlichen Vorschriften wurde 
im allgemeinen durch den Wechsel in der deutschen Tarifpolitik 
gegeben. Der Tarif ist dem Zolltarifgesetze als Anhang bei- 
gegeben; der Wechsel in der Art der als zollpflichtig bezeichneten 
Waren und in der Höhe der anzuwendenden Zollsätze kam jeweils 
durch eine Aenderung des Zolltarifes zum Ausdrucke, und mit 
diesem Wechsel sind auch die auf die Handhabung des Tarifes Be- 
zug habenden zolltarifgesetzlichen Anordnungen einer vielfachen 
Abänderung unterzogen worden. Eine Beleuchtung des Inhaltes und 
der Ausgestaltung des Zolltarifes will hier nicht gegeben werden.
	        
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