Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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kam die mit dem Mühlen- oder Mälzereikonto verbundene vier- 
oder fünfmonatliche Stundung des Zolles hauptsächlich den kapital- 
kräftigen Grossmühlen an der Küste und an den grossen Wasser- 
strassen zu gute und gewährte diesen einen Vorsprung vor den 
kleinen und mittleren Mühlen des Binnenlandes. Die in der letzten 
Zieit erhobene Behauptung, dass nach der Aufhebung des Iden- 
titätsnachweises und Schaffung von Einfuhrscheinen für die frag- 
liche Zollerleichterung kein Bedürfnis mehr vorliege, wurde durch 
die Thatsache bestätigt, dass eine nicht geringe Anzahl von Mühlen 
freiwillig auf das Konto verzichtet hat; die Zahl der Konten- 
mühlen betrug im Jahre 1894/95 noch 149, am Schlusse des 
Jahres 1899 aber nur noch 42. Auf Grund dieser Entwicklung 
wurde im Zolltarifgesetzentwurfe von 1901 die Aufhebung der 
Mühlenkonten vorgeschlagen; s. 8 9 Ziff. 3 des genannten Gesetz- 
entwurfes. Der Vorschlag wurde in der Kommission über die 
Gesetzesvorlage unter dem Hinweise auf den mit dem Einfuhr- 
scheinhandel vielfach verbundenen Verlust eines bei den Scheinen 
zu erleidenden Disagios von nahezu 3 Prozent und unter Bezug- 
nahme auf die den ausländischen, besonders den französischen 
Müllern gewährten Ausfuhrprämien zwar heftig bekämpft, fand in- 
dessen doch zuletzt Annahme; s. S. 4359 des Aktenstücks No. 704 
zu den stenogr. Berichten über die Verhandlungen des Reichs- 
tages 1900/1902. Hiernach ist in das Zolltarifgesetz vom 25. Dez. 
1902 lediglich die Bestimmung aufgenommen worden, dass den 
Inhabern von Mühlen oder Mälzereien bei der Ausfuhr ihrer Er- 
zeugnisse Einfuhrscheine über eine entsprechende Menge Getreide 
oder Hülsenfrüchte erteilt werden. Ueber das hierbei in Rechnung 
zu stellende Ausbeuteverhältnis soll der Bundesrat Bestimmung 
treffen; $ 11 Ziff. 3 Zolltarif-G. von 1902. 
Zollbegünstigung für Oelmühlen. 
Eine weitere durch die Zolltarifgesetzgebung festgesetzte Be- 
günstigung auf dem Gebiete des Ausfuhrverkehrs enthalten die
	        
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